Krankmeldung/ Abwesenheitsmitteilung
Alle Schüler/innen des BVJ und des BIJ und alle minderjährigen Berufsschüler/innen im dualen Ausbildungssystem, die am Schulbesuch verhindert sind (Krankheit, Sonstiges), müssen dies der Schule unverzüglich mitteilen.
Alle Heimschüler müssen sich immer telefonisch bis 07:30 Uhr an der Schule melden!
Nutzen Sie unsere Online-Abwesenheitsmitteilung (außer Heimschüler)
Bitte halten Sie bei der Eingabe die Klassenbezeichnung und den Namen der Klassenleitung bereit.
Beachten Sie, dass nach 08:30 Uhr eingehende Mitteilungen nicht gespeichert und damit nicht berücksichtigt werden können! Telefonische Mitteilungen sind alternativ möglich!
Die sofortige Mitteilung (online oder telefonisch) ersetzt nicht die schriftliche Entschuldigung, bzw. eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB), welche bei allen Berufsschülern in der dualen Ausbildung mit Bestätigung des betrieblichen Ausbilders nachgereicht werden muss.
Einfach das Formular ausdrucken und vom Ausbildungsbetrieb bzw. vom Erziehungsberechtigten unterschrieben mitzubringen.