Informationen zum Berufsbereich

Der Ausbildungsberuf Kaufmann/ Kauffrau für Tourismus und Freizeit wird in der Form der Berufsgruppenbeschulung durchgeführt. Das bedeutet, dass er zusammen mit dem Ausbildungsberuf Tourismuskaufmann/ -kauffrau beschult wird. Die Schülerinnen und Schüler beider Ausbildungsberufe besuchen zusammen die jeweilige Fachklasse, werden aber sowohl in ihrem Hauptfach wie auch im Fach Kaufmännische Steuerung und Kontrolle zu großen Teilen getrennt unterrichtet. Die übrigen Fächer besuchen sie gemeinsam. Unsere Schülerinnen und Schüler des Ausbildungsberufes Kaufmann/ -frau für Tourismus und Freizeit besuchen dazu die Klassen TK 10B, TK 11B und TK 12B im Blockunterricht. Die Anzahl der Unterrichtsstunden entnehmen Sie bitte der Stundentafel.

Informationen für alle Klassen und Betriebe

Auf Grundlage des BayEUG, der Berufsschulordnung und der Hausordnung der Berufsschule 14 möchten wir Sie auf folgende Regeln ausdrücklich hinweisen. Achten Sie bitte auf deren Einhaltung!

Entschuldigungen für Krankheitstage

Für Fehltage während des Blockunterrichts verwenden Sie bitte ausschließlich unsere Formulare zur schriftlichen Entschuldigung.

Beachten Sie dabei folgende Bestimmungen:

Geben Sie die Entschuldigung, wenn Sie wieder in der Schule sind, unaufgefordert spätestens am dritten Kalendertag bei Ihrem Klassleiter ab. Parallel dazu informieren Sie bitte unverzüglich Ihren Ausbildungsbetrieb.

Bei Krankheiten am Ende des Blocks muss die Entschuldigung bis spätestens 7 Tage nach Blockende vorliegen.

Verspätet eingehende Entschuldigungen werden NICHT berücksichtigt. Diese Fehltage gelten als unentschuldigt!

Für Tage mit angekündigtem Leistungsnachweis ist ein ärztliches Attest erforderlich.

Versäumen Sie, eine ausreichende Entschuldigung für den Tag eines Leistungsnachweises vorzulegen, wird die Note 6 erteilt.

Berufsschulnachweis für Ausbilder

Die Berufsschulnachweise gelten als Nachweis und Informationsgrundlage für Ihren Ausbildungsbetrieb und sind verpflichtend zusätzlich zu den Entschuldigungen zu führen.

Alle Verspätungen, Fehltage, Befreiungen und Noten sind sorgfältig und lückenlos einzutragen. Der Berufsschulnachweis ist in Eigenverantwortung zu führen.

Nach jedem Block legen Sie den nachweis bitte Ihrem/r Ausbilder/in vor und lassen die Liste zur Kenntnisnahme unterschreiben und stempeln!

Zu Beginn des neuen Blocks legen Sie die Liste unaufgefordert Ihrem Klassenlehrer vor. Bei Versäumnis kann ein Verweis erteilt werden.

Mehr zum Thema

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