IHK-Prüfungen

Schriftliche Abschlussprüfung

Die schriftliche Abschlussprüfung der Kaufleute für Tourismus und Freizeit wird an zwei aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt. Die IHK legt auch die Prüfungstermine fest.

Folgende schriftliche Prüfungen müssen abgelegt werden:

Erster Prüfungstag:
Produkte und Leistungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft

Zweiter Prüfungstag:
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Wirtschafts- und Sozialkunde

Mündliche Abschlussprüfung

Für die mündliche Abschlussprüfung erhalten die Prüflinge ca. zwei Wochen vor dem Termin eine schriftliche Einladung von der IHK.
Gegenstand der Prüfung ist ein fallbezogenes Fachgespräch. Dabei müssen die Prüfungsteilnehmer eine realitätsnahe Kundenberatung durchführen. Der Prüfling darf zwischen zwei vorgegebenen Beratungssituationen wählen. Die gewählte Wahlqualifikationseinheit ist die Grundlage für die Aufgabenstellung durch den Prüfungsausschuss.

Die folgenden beiden Wahlqualifikationseinheiten stehen zur Verfügung:

- Gewährleistung der Funktionsfähigkeit von Tourismus- und Freizeiteinrichtungen
(Betriebssicherheit, technischer Betriebsablauf, Pflege und Wartung)
- Gestaltung der Destination
(Destinationsprofil, Kooperation in der Destination, Destinationsvermarktung)

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