Wichtige Hinweise zu Kfz-Zulassungen

Einzugsermächtigung notwendig

Die Zulassungsbehörde darf Fahrzeuge nur dann zulassen, wenn eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Kfz-Steuer erteilt wird.

Seit 01.02.2014 müssen verpflichtend SEPA-Kombimandate vorgelegt werden.
Alte Lastschrifteinzugsermächtigungen sind ab dann nicht mehr gültig.

Überprüfung von Kfz-Steuerschuld

Seit Januar 2006 muss die Zulassungsbehörde überprüfen, ob eine Kfz-Steuerschuld besteht.

Sind Steuerrückstände vorhanden, kann die Zulassung nur nach Bezahlung der Steuerschuld erfolgen.

Um unnötige Bearbeitungszeit am Schalter zu vermeiden möchten wir Sie bitten, die Teilnahmeerklärung bereits ausgefüllt vorzulegen.

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