Weitere Dienstleistungen der Bürgerämter
An- und Abmeldung zur Hundesteuer
Die Hundesteuer zählt zu den traditionellen kommunalen Aufwandsteuern. Besteuert wird das Halten von Hunden im Stadtgebiet, soweit das Tier älter als vier Monate ist. In bestimmten Sonderfällen wie beispielsweise bei Blinden- oder Rettungshunden kann auf Antrag eine Steuerbefreiung erfolgen. Eine Anmeldung ist allerdings auch hierbei notwendig. Steuerschuldner ist immer der jeweilige Hundehalter bzw. die Hundehalterin.
- Nähere Informationen zur Hundesteuer<https://cms1.stadt.nuernberg.de/internet/referat2/hundesteuer.html>
Verkauf des Amtsblattes
Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, das Amtsblatt in den Bürgerämtern zu einem Preis von 2,-- Euro zu erwerben.
Desweiteren steht das Amtsblatt unter u.a. Link als Download zur Verfügung.
- Amtsblatt online<https://cms1.stadt.nuernberg.de/internet/pr/amtsblatt.html>
Verkauf des Mietenspiegels
Der aktuelle Mietenspiegel ist zum Preis von 3,-- Euro in den Bürgerämtern zu erwerben.
Verkauf von Restmüllsäcken
Restmüllsäcke sind zum Preis von 4,50 Euro erhältlich.
Beglaubigungen
Die Bürgerämter sind berechtigt, amtliche Beglaubigungen von Abschriften und Kopien sowie Unterschriften vorzunehmen.
Wenn das Originaldokument von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, können wir die amtliche Beglaubigung vornehmen.
Voraussetzung ist jedoch, dass wir das Originaldokument vorgelegt bekommen. Wir fertigen davon selbst die Kopie und bestätigen mit Dienstsiegel und Unterschrift, dass uns das Original vorgelegen hatte.
Private Verträge, Vermögens- und Erbschaftsangelegenheiten beglaubigt der Notar (öffentliche Beglaubigung). Bei einigen Dokumenten ist die Erteilung beglaubigter Abschriften ausschließlich bestimmten Behörden vorbehalten.
- Weiterführende Informationen zu Beglaubigungen<https://www.nuernberg.de/internet/buergerinfo/beglaubigungen.html>