Nürnberg-Pass - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Die Mitarbeiterinnen des BürgerInformationsZentrums informieren über die Voraussetzungen und Nutzungsmöglichkeiten des "Nürnberg-Pass", geben ein Infoblatt des Sozialamtes aus und erklären den Weg zur ausgebenden Dienststelle.
Vorteile und Leistungen für Nürnberg-Pass-Inhaber
Die Stadt Nürnberg unterstützt Menschen mit geringem Einkommen durch die Ausgabe des „Nürnberg-Pass“. Dieser berechtigt z.B. zu vergünstigtem Eintritt bei einer Vielzahl von Anbietern und Einrichtungen.
Nachfolgend sind einige Beispiele für teilnehmende Anbieter und Einrichtungen angeführt:
- Kultur, Familien- und Bildungseinrichtungen wie z.B. Bildungszentrum (VHS), Stadtbibliothek, Seniorentreffs, städt. Museen, Evang. Familien- und Bildungsstätte, Konzerte, Staatstheater, etc.
- Sportangebote, wie z.B. städtische Hallen- und Freibäder, Sportvereine, Tanzfabrik, Ballettförderzentrum, etc.
- Angebote für Kinder und Jugendliche, wie z.B. Sommerferienprogramm, Jugendrotkreuz, Rücken- und Bewegungsturnen, Verpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen mit Mittagsbetreuung, etc.
- Öffentlicher Nahverkehr, vergünstigte Tarife für Monatsmarken
- Senioreneinrichtungen, verbilligter Mittagstisch für Senioren
- Consumenta, Freizeitmesse und Frankenschau
- Apotheken, die Rabatte gewähren
Wer bekommt den Nürnberg-Pass?
Sozialleistungen, die zum Bezug des Nürnberg-Passes berechtigen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Barbetrag zur persönlichen Verfügung nach § 35 Abs. 2 SGB XII bei Aufenthalt in stationärer Einrichtung
- Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II
- Kinderpflegegeld nach dem SGB VIII oder SGB XII und Barbetrag zur persönlichen Verfügung nach §§ 19,34 und 41 SGB VIII
- Zuschüsse zu den Gebühren für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege nach SGB VIII
- Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
- Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
Wo wird der Nürnberg-Pass ausgestellt?
Der Nürnberg-Pass wird beim Amt für Existenzsicherung und soziale Integration (Sozialamt) beantragt und ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Mitzubringen sind der Personalausweis (oder Reisepass) und der Bescheid über Leistungen, die bezogen werden.
- Mehr zum Thema<http://www.nuernberg.de/internet/sozialamt/projekte_nuernberg_pass.html>
Amt für Existenzsicherung
Sozialamt
Frauentorgraben 17
90478 Nürnberg
Telefon: 0911 / 231 - 43 47
Telefax: 0911 / 231 - 58 80
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Website<http://www.nuernberg.de/internet/sozialamt/>
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr