EU-Bürgerinnen und Bürger und deren Angehörige

Flagge der Europäischen Union

Sie können ohne Visum nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten, wenn Sie Bürgerin oder Bürger:

  • eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU),
  • eines Mitgliedsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR),
  • oder der Schweiz sind.

Informationen für:


Bürgerinnen und Bürger der EU

Wenn Sie sich maximal drei Monate in Deutschland aufhalten möchten, brauchen Sie als EU-Bürgerin oder -Bürger nur einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Ein Visum ist nicht nötig.

Sie können sich auch länger als drei Monate in Deutschland aufhalten. Das ist möglich, wenn Sie:

  • selbständig oder angestellt arbeiten,
  • studieren,
  • eine Ausbildung machen
  • oder Arbeit suchen.

Außerdem können Sie sich immer länger als drei Monate in Deutschland aufhalten, wenn Ihr Lebensunterhalt gesichert ist und Sie krankenversichert sind.

Sie benötigen dafür keine Erlaubnis und auch keine Bescheinigung. Früher wurden sogenannte Freizügigkeitsbescheinigungen für EU-Bürgerinnen und -Bürger ausgestellt, das ist seit 2013 nicht mehr nötig.

Wenn Sie sich länger als fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten, haben Sie ein sogenanntes „Daueraufenthaltsrecht“. Über dieses Daueraufenthaltsrecht kann Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt werden.

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2. Schritt: Aufenthalt EU online beantragen

Bevor Sie beginnen, halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:

  • Lichtbildseite aus Pass oder Identitätsdokument
  • Nachweis über Grund für die Antragsstellung

Welche Unterlagen wir darüber hinaus benötigen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Antrag stellen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.


Familienangehörige von EU-Bürgerinnen und -Bürgern

Familienangehörige, die Bürgerinnen und Bürger aus EU-Mitgliedstaaten begleiten, können ebenfalls einreisen. Das gilt für Ehepartner, eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner und für Kinder bis zum 21. Lebensjahr. Ältere Kinder, Enkel, sowie Eltern und Großeltern können ebenfalls nach Deutschland einreisen, wenn deren Unterhalt gesichert ist.

Als Nachweis über diese Freizügigkeit wird den Angehörigen von EU-Bürgerinnen und Bürgern eine „Aufenthaltskarte“ ausgestellt.

Nachdem die Familienangehörigen den Antrag auf Aufenthalt in Deutschland gestellt und die erforderlichen Unterlagen übermittelt haben, erhalten sie eine Bescheinigung darüber. Dafür ist kein separater Antrag notwendig.

Je nach Staatsangehörigkeit kann es sein, dass die Angehörigen von EU-Bürgerinnen und Bürgern ein Visum benötigen, um nach Deutschland einreisen zu können.

Wenn Sie sich als Angehörige oder Angehöriger von EU-Bürgerinnen und Bürgern länger als fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten, haben Sie das sogenannte "Daueraufenthaltsrecht“ erworben. Über dieses Daueraufenthaltsrecht wird ihnen eine „Daueraufenthaltskarte“ ausgestellt.

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2. Schritt: Aufenthalt EU online beantragen

Bevor Sie beginnen, halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:

  • Lichtbildseite aus Pass oder Identitätsdokument
  • Nachweis der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
  • Urkundlicher Nachweis über das Bestehen der familiären Beziehung (zum Beispiel Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)

Welche Unterlagen wir darüber hinaus benötigen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Antrag stellen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.


Staatsangehörige der Schweiz

Wenn Sie die Schweizer Staatsangehörigkeit haben, genießen Sie für Einreise und den Aufenthalt im Wesentlichen die gleichen Freizügigkeitsrechte wie die Bürgerinnen und Bürger aus EU-Mitgliedstaaten. Wenn Sie sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. So regelt es das Abkommen zwischen der EU und der Schweiz.

Wenn Sie sich seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten, erwerben Sie das „Daueraufenthaltsrecht“. Hierüber wird Ihnen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ausgestellt.

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Bevor Sie beginnen, halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:

  • Lichtbildseite aus Pass oder Identitätsdokument
  • Arbeitsvertrag bei Beschäftigten oder Gewerbeanmeldung bei Selbständigen
  • bei nicht erwerbstätigen Personen: sonstige Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts

Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.

Für die Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Staatsangehörige werden bis zu 28,80 € fällig.



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