Coronavirus: FFP2-Maskenpflicht bei Besuch im Einwohneramt
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Ihrem gebuchten Termin eine FFP2-Maske oder eine medizinische Mund-Nasen-Schutz-Maske (MNS) tragen müssen. Nur dann können wir Ihnen Einlass in das Einwohneramt gewähren. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Was ist die eID-Karte?
Die eID-Karte ist ein Dokument für Unionsbürger*innen um auch bei Onlinegeschäften seine/ ihre Identität nachweisen zu können. Diese kann auch für Staatsangehörige eines EWR-Staates (Island, Liechtenstein und Norwegen) ausgestellt werden. Die Antragstellung kann ab dem 16. Lebensjahr erfolgen.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
- Gebühr in Höhe von 37 Euro. Bitte beachten Sie, dass Zahlungen nur in bar oder mit EC-Karte möglich sind. Zahlungen mit Kreditkarte können nicht akzeptiert werden.
- aktuelles Ausweisdokument des Landes, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen.
Hinweis: Für die eID-Karte ist kein Bild erforderlich, da sie nur zur online Verwendung erschaffen wurde. Sie ersetzt auch nicht das ausländische Ausweisdokument.
Ist ein persönliches Erscheinen erforderlich?
Wer eine eID-Karte beantragt, muss persönlich im Einwohneramt oder einem der Bürgerämter vorsprechen.
Wie lange ist die eID-Karte gültig?
Die eID-Karte ist 10 Jahre gültig.
Wie lange ist die Bearbeitungszeit?
Die Dauer der Fertigstellung der eID-Karte beträgt etwa 3 – 4 Wochen. Da das Dokument von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird, kann es hier zu abweichenden Wartezeiten kommen.
Einwohneramt
Äußere Laufer Gasse 25
Schalterhalle, Schalter 1 - 28
90403 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel
Stadtplan
Öffnungszeiten:
Derzeit sind Vorsprachen nur mit einem gebuchten Termin möglich.
Allgemeine Auskünfte
Telefon: 09 11 / 2 31-0
Telefax: 09 11 / 2 31-2851