Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ferienangebote der Stadt Nürnberg

Das Ferienprogramm richtet sich in der Regel an Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 16 Jahren, die Ferienbetreuung an Kinder vom Vorschulalter bis 12 Jahren, insbesondere an Grundschüler/-innen. Diese Bedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Jugendamt der Stadt Nürnberg, im Folgenden kurz Jugendamt genannt, als Koordinator und zum Teil auch Veranstalter der Ferienangebote und dem Teilnehmer bzw. seinem gesetzlichen Vertreter. Nachfolgend bezeichnet „Teilnehmer“ Kinder und Jugendliche unabhängig des Geschlechts.

Programmheft / Online-Ferienangebote

Das Jugendamt veröffentlicht mehrere Programmbroschüren im Jahr für das Ferienprogramm und die Ferienbetreuung. Kurzfristige Änderungen, wie z. B. die Verlegung des Veranstaltungsorts, sind in Einzelfällen möglich und können im Programmheft nicht aufgenommen werden. Diese Programmänderungen werden ausschließlich per E-Mail kommuniziert. Die Angaben im Programmheft sind insofern ohne Gewähr.

Verbindlichkeit der Anmeldung

Die Anmeldung der Teilnehmer ist entweder online unter www.ferien.nuernberg.de oder persönlich beim Jugendamt möglich. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich durch Personensorgeberechtigte (Eltern, Elternteil), Großeltern als erziehungsbeauftragte Personen oder bevollmächtigte Personen. Bei der Online-Anmeldung dürfen nur eigene Kinder angemeldet werden. Die Buchung ist verbindlich, nachdem das Teilnehmerticket als E-Mail-Anhang an die angegebene Mailadresse versandt wurde oder bei der persönlichen Anmeldung ein Teilnehmerticket ausgehändigt wird.

Bezahlung

Bei der persönlichen Anmeldung muss jedes Ferienangebot sofort bar bezahlt werden. Online-Reservierungen können sowohl online als auch bar bezahlt werden. Die Barzahlung hat bei der Online-Reservierung binnen drei Kalendertagen am Kassenschalter des Jugendamts zu erfolgen, ansonsten verfällt die Reservierung. Bei Online-Zahlung wird der Teilnahmebeitrag per giropay, paydirekt oder Kreditkarte beglichen. Bei Einzelveranstaltungen ohne vorherige Anmeldung sind die Entgelte am Tag der Veranstaltung fällig und vor Ort bar zu bezahlen.

Ermäßigungen

Kinder und Jugendliche mit Nürnberg-Pass erhalten für alle, direkt über das Jugendamt buchbare, Ferienangebote pro Kurs bis zu 50 Prozent Ermäßigung. Bei mit „Stern“ gekennzeichneten Veranstaltungen wird eine besonders hohe Ermäßigung gewährt. Nürnberger Eltern können Bildung & Teilhabe-Gutscheine (Soziale & kulturelle Teilhabe) für alle über das Jugendamt gebuchten Ferienangebote einsetzen. Bei Verwendung von Bildung & Teilhabe-Gutscheinen ist nur Barzahlung möglich.

Veranstaltungsabsagen

Das Jugendamt ist berechtigt, aus zwingenden Gründen Veranstaltungen abzusagen oder abzubrechen. Eine derartige Absage kann z. B. auf Grund höherer Gewalt, zur Sicherheit der Kinder, bei einem Ausbruch ansteckender Krankheiten oder aus organisatorischen Gründen erfolgen; der Teilnahmebeitrag wird dann voll erstattet. Die Rückerstattung erfolgt bar an der Kasse des Jugendamts gegen Vorlage des Original-Teilnahmetickets bzw. eines Ausdrucks der E-Mailbestätigung oder per Überweisung. Im Falle der Absage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl wird der Teilnehmer bis zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn über die Absage unterrichtet.

Rücktritt

Nach Buchung besteht die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen, von der Teilnahme zurückzutreten. Bitte beachten Sie, dass hierfür ein Rücktrittsentgelt fällig wird. Nachfolgendes gilt bei einem Rücktritt bis zu sieben Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: Das Rücktrittsentgelt richtet sich nach der Höhe der Teilnahmegebühr der jeweiligen Veranstaltung. Bei einer Veranstaltungsgebühr unter 3 Euro erhalten Sie keine Rückerstattung, bei einer Veranstaltungsgebühr über 3 Euro bekommen Sie den gezahlten Beitrag abzüglich 3 Euro Bearbeitungspauschale zurückerstattet. Bei einem Rücktritt innerhalb von sechs Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn wird keine Rückerstattung mehr gewährt. Der Rücktritt eines Angebots kann persönlich am zentralen Kassenschalter im Jugendamt erfolgen. Dabei ist die Vorlage des Original-Teilnahmetickets bzw. des E-Mailausdrucks erforderlich. Des Weiteren ist ein Rücktritt per E-Mail an ferien-kasse@stadt.nuernberg.de möglich. Im Erkrankungsfall wird der Teilnahmebeitrag gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung in voller Höhe – unabhängig vom Tag der Anmeldung / des Rücktrittes – zurückerstattet. Bei Nichtan-tritt oder bei vorzeitigem Abbruch der Teilnahme erfolgt keine Rückerstattung.

Teilnahme

Alle Ferienangebote sind an den konkreten Teilnehmer gebunden. Es ist das Teilnahmeticket zur Veranstaltung mitzubringen und auf Verlangen vorzuweisen. Eine eigenmächtige Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

Ausschluss von Teilnehmern

Sollte ein Teilnehmer den Ablauf der Ferienangebote massiv stören und/oder sich nicht an die Anweisungen des Betreuungspersonals halten, ist er von einer personensorgeberechtigen Person abzuholen. Bei mehrtätigen Angeboten kann ein Ausschluss für die gesamte Restdauer des Angebots erfolgen. Bei vorzeitiger Abholung sowie bei dauerhaftem Ausschluss erfolgt keine Erstattung des Teilnahmebeitrags.

Haftung

Bei allen direkt beim Jugendamt gebuchten Ferienangeboten handelt es sich um offene Angebote, das heißt, die Stadt Nürnberg übernimmt als Gesamtveranstalter nur die Haftung für die Teilnehmer vor Ort und während der Durchführung des Programms. Eine Haftung für den Hin- und Rückweg der Teilnehmer zum Veranstaltungsort bzw. Treffpunkt wird ausgeschlossen. Dies gilt ebenso bei vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung. Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust von Gegenständen oder bei Diebstahl. Der Teilnehmer haftet für von ihm schuldhaft verursachte Schäden. Bei vermittelten Fremdleistungen haftet die Stadt Nürnberg nicht selbst für deren Durchführung.

Recht am eigenen Bild / Einwilligung

Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer bzw. gesetzliche Vertreter in die Veröffentlichung von Fotos und Videoaufnahmen ein, die während des Ferienprogramms und der Ferienbetreuung, zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit des Jugendamts angefertigt wurden, z. B. für Flyer, Broschüren und Plakate sowie in den Webpräsentationen. Das Einverständnis kann jederzeit schriftlich gegenüber der Stadt Nürnberg, Jugendamt, widerrufen werden.

Herausgeberin

Stadt Nürnberg
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt
Ferienprogramme/Ferienbetreuung

Dietzstraße 4

90443 Nürnberg

Aktualisiert am 27.12.2023, 22:39 Uhr

Allgemeine Geschäfts-Bedingungen (AGB)

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