Apotheken
Wer eine Apotheke führen möchte, sei es als Eigentümer, Pächter oder Verwalter, benötigt dazu eine Erlaubnis nach dem Gesetz über das Apothekenwesen. Diese Erlaubnis muss beantragt werden. Für die Antragstellung sind verschiedene Unterlagen erforderlich. In Nürnberg kann der Antrag auf Erlaubnis, eine Apotheke zu führen, beim Gesundheitsamt gestellt werden.
Stadt Nürnberg
Gesundheitsamt
Herr Seider, Frau Hable
Burgstraße 4
II. Stock, Zimmer 216
90403 Nürnberg
Telefon 0911 / 231 - 22 95
Telefax 0911 / 231 - 14840
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr und nach Vereinbarung