Frühförderung und Förderklasse

Die Frühförderklasse steht Kindern bis zur Beendigung der sechsten Jahrgangsstufe an einer allgemeinbildenden Schule offen. Eintrittsvoraussetzung in die Frühförderklasse ist das erfolgreiche Bestehen einer Aufnahmeprüfung vor der D3 Prüfungskommission der freiwilligen Leistungsprüfung. Hierbei muss ein Werk vorgespielt werden, das dem Schwierigkeitsgrad der Literaturanforderungen auf D2 Niveau entspricht. Die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung erfolgt schriftlich über die Schulleitung.

Die Schüler*innen unserer Frühförderklasse erhalten 45 Minuten Einzelunterricht auf ihrem Hauptfachinstrument und zusätzlich noch 30 Minuten Einzelunterricht auf einem von ihnen gewählten Nebenfachinstrument. Dazu ist es unser ausdrücklicher Wunsch, dass sie in unseren Ensembles mitspielen oder singen und den Theorieunterricht besuchen. Der Besuch des Theorieunterrichtes wird dringend empfohlen, da dann auf Wunsch ein nahtloser Übergang in die Förderklasse erfolgen kann.

Frühförderung

In die Förderklasse können Schüler*innen bis zu ihrem Abschluss an einer allgemeinbildenden Schule aufgenommen werden. Eintrittsvoraussetzung ist das erfolgreiche Bestehen der D2 Prüfung im Hauptfachinstrument und in Theorie. Die Aufnahme erfolgt auf Antrag der Eltern, über eine Aufnahme des Schülers in die Förderklasse entscheidet dann die Schulleitung.

Förderklassenschüler erhalten 60 Minuten Einzelunterricht auf ihrem Hauptfachinstrument und zusätzlich 30 Minuten auf einem Nebenfachinstrument. Der Besuch des Theorieunterrichts ist verpflichtend und die Belegung eines Ensembles ab dem dritten Jahr Förderklasse ebenfalls. Während der Zeit in der Förderklasse absolvieren die Schüler*innen freiwillige Leistungsprüfungen nach einem Schema, das vom Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen festgelegt wird.

Förderklasse

In die Förderklasse können Schüler*innen bis zu ihrem Abschluss an einer allgemeinbildenden Schule aufgenommen werden. Eintrittsvoraussetzung ist das erfolgreiche Bestehen der D2 Prüfung im Hauptfachinstrument und in Theorie. Die Aufnahme erfolgt auf Antrag der Eltern, über eine Aufnahme des Schülers in die Förderklasse entscheidet dann die Schulleitung.

Förderklassenschüler erhalten 60 Minuten Einzelunterricht auf ihrem Hauptfachinstrument und zusätzlich 30 Minuten auf einem Nebenfachinstrument. Der Besuch des Theorieunterrichts ist verpflichtend und die Belegung eines Ensembles ab dem dritten Jahr Förderklasse ebenfalls. Während der Zeit in der Förderklasse absolvieren die Schüler*innen freiwillige Leistungsprüfungen nach einem Schema, das vom Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen festgelegt wird.

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