Feiertagsregelung
An Sonn- und Feiertagen sind u. a. öffentlich bemerkbare Arbeiten verboten.
An den stillen Tagen
Aschermittwoch
2 bis 24 Uhr
Gründonnerstag
2 bis 24 Uhr
Karfreitag
0 bis 24 Uhr
Karsamstag
0 bis 24 Uhr
Allerheiligen
2 bis 24 Uhr
Buß- und Bettag
2 bis 24 Uhr
Volkstrauertag
2 bis 24 Uhr
Totensonntag
2 bis 24 Uhr
Heiliger Abend
14 bis 24 Uhr
sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nicht dem Charakter des Tages entsprechen, verboten. Das sind z. B. Tanz, Betrieb von Spielhallen, Stripteasedarbietungen, Live-Musik, Disco-Betrieb. Die Aufzählung ist nicht vollständig.
Am Karfreitag sind zusätzlich musikalische Darbietungen in Räumen mit Schankbetrieb und Sportveranstaltungen, am Buß- und Bettag Sportveranstaltungen verboten.
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-53 26, -53 27
Telefax 09 11 / 2 31-40 06
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