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Feiertagsregelung

An Sonn- und Feiertagen sind u. a. öffentlich bemerkbare Arbeiten verboten.

An den stillen Tagen

Aschermittwoch

2 bis 24 Uhr

Gründonnerstag

2 bis 24 Uhr

Karfreitag

0 bis 24 Uhr

Karsamstag

0 bis 24 Uhr

Allerheiligen

2 bis 24 Uhr

Buß- und Bettag

2 bis 24 Uhr

Volkstrauertag

2 bis 24 Uhr

Totensonntag

2 bis 24 Uhr

Heiliger Abend

14 bis 24 Uhr

sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nicht dem Charakter des Tages entsprechen, verboten. Das sind z. B. Tanz, Betrieb von Spielhallen, Stripteasedarbietungen, Live-Musik, Disco-Betrieb. Die Aufzählung ist nicht vollständig.

Am Karfreitag sind zusätzlich musikalische Darbietungen in Räumen mit Schankbetrieb und Sportveranstaltungen, am Buß- und Bettag Sportveranstaltungen verboten.


Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-53 26, -53 27

Telefax 09 11 / 2 31-40 06

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