Zulassung eines im Ausland erworbenen Gebrauchtwagens
Ein im Ausland erworbener Gebrauchtwagen soll in Nürnberg zugelassen werden.
Benötigte Unterlagen:
-
Ausländische Fahrzeugpapiere (EU - Übereinstimmungsbescheinigung - CoC-Papier)
-
Gutachten des TÜV (§21 StVZO)
-
Zollrechtliche Bescheinigung - nur bei Erwerb außerhalb der EU
-
Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
-
Einzugsermächtigung (SEPA- bzw. Kombimandat mit IBAN und BIC)
-
Personalausweis oder Reisepass (mit dem Nachweis einer Unterschrift des Inhabers)
Hinweis:
Gegebenenfalls werden noch zusätzliche Unterlagen benötigt. Genaueres erfahren Sie hierzu am Ende dieser Seite unter dem Link "Sonderfälle bei der Zulassung".
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung Kraftfahrzeugzulassung
(Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde)
Rathenauplatz 18
90489 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-0
Telefax 09 11 / 2 31-40 69
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
Kontaktformular- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Einzugsverfahren
- Sonderfälle bei der Zulassung
- Zahlweise der Gebühren