Rauchverbot in Gaststätten

Mit Volksentscheid vom 04.07.2010 wurde ein neues Gesundheitsschutzgesetz beschlossen. Danach gilt für Gaststätten, Spielhallen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und anderen Einrichtungen, die in dem Gesetz benannt sind, ein verschärftes Rauchverbot.
Das Rauchen ist in Innenräumen der Gaststätten und der anderen im Gesetz aufgeführten Betriebe grundsätzlich nicht mehr gestattet. Ausnahmen sind nach den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht mehr möglich. Das Rauchverbot gilt somit auch für kleine Lokale ohne Speisenangebot und für Nebenräume in Gaststätten. Der Betrieb von "Raucherklubs" ist bereits seit 01.08.2009 nicht mehr erlaubt. Auch in Bier-, Wein- und Festzelten ist das Rauchen künftig nicht mehr gestattet.
Sollten Sie hierzu noch weitere Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an uns wenden.
Stadt Nürnberg
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Sachgebiet Gaststätten
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90403 Nürnberg
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