Sperrzeiten
In Bayern wurde die Sperrzeit für Gaststättenbetriebe
auf 05.00 bis 06.00 Uhr festgesetzt.
Die Gemeinden können durch Rechtsverordnung abweichende Sperrzeiten für bestimmte Betriebsarten festsetzen.
In Nürnberg gelten folgende Sperrzeiten:
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Für Trink- und Imbisshallen, -stände oder –wagen (Betriebe ohne Gastraum) 23.00 bis 06.00 Uhr.
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Gaststättenbetriebe auf öffentlichen Verkehrsflächen (Sondernutzungen) und privaten Flächen im Freien (z.B. Wirtschaftsgärten und Terrassen) 23.00 bis 06.00 Uhr; während der „Blauen Nacht“ 01.00 bis 06.00 Uhr.
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Öffentliche Vergnügungen, die im Freien oder in Zelten stattfinden, 23.00 bis 10.30 Uhr.
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Kirchweihen 23.00 bis 10.30 Uhr
(an Freitagen, Samstagen und Montagen 23.30 bis 10.30 Uhr)
In begründeten Einzelfällen sind Sperrzeitverkürzungen möglich.
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Sachgebiet Gewerbewesen
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Telefon 0911 / 231 - 27 28, - 19 48, - 6293
Telefax 0911 / 231 - 40 06
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