Sperrzeiten

In Bayern wurde die Sperrzeit für Gaststättenbetriebe
auf 05.00 bis 06.00 Uhr festgesetzt.

Die Gemeinden können durch Rechtsverordnung abweichende Sperrzeiten für bestimmte Betriebsarten festsetzen.


In Nürnberg gelten folgende Sperrzeiten:

  • Für Trink- und Imbisshallen, -stände oder –wagen (Betriebe ohne Gastraum) 23.00 bis 06.00 Uhr.
  • Gaststättenbetriebe auf öffentlichen Verkehrsflächen (Sondernutzungen) und privaten Flächen im Freien (z.B. Wirtschaftsgärten und Terrassen) 23.00 bis 06.00 Uhr; während der „Blauen Nacht“ 01.00 bis 06.00 Uhr.
  • Öffentliche Vergnügungen, die im Freien oder in Zelten stattfinden, 23.00 bis 10.30 Uhr.
  • Kirchweihen 23.00 bis 10.30 Uhr (an Freitagen, Samstagen und Montagen 23.30 bis 10.30 Uhr)

In begründeten Einzelfällen sind Sperrzeitverkürzungen möglich.


Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Sachgebiet Gewerbewesen

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

Telefon 0911 / 231 - 27 28, - 19 48, - 6293

Telefax 0911 / 231 - 40 06

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