Zulassung von Fahrzeugen: Außer Betrieb gesetzte (abgemeldete) Fahrzeuge
Außer Betrieb gesetztes Fahrzeug, bereits einmal in Nürnberg zugelassen
Ein bislang außer Betrieb gesetztes (abgemeldetes) Kraftfahrzeug soll in Nürnberg angemeldet werden. Das Kraftfahrzeug war zuletzt in Nürnberg gemeldet.
Wiederzulassung auf denselben Halter
Ab 01.10.2019 muss bei Wiederinbetriebnahmen auf denselben Halter die ZB Teil II nicht mehr zwingend vorgelegt werden. Handelt es sich jedoch um einen alten Fahrzeug-Brief, muss dieser vorgelegt und in eine neue ZB Teil II umgetauscht werden.
Benötigte Unterlagen:
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Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeug-Brief)
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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeug-Schein)
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elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
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das/die Kennzeichenschild/er
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einen aktuellen Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU)
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Personalausweis oder Reisepass (mit dem Nachweis einer Unterschrift des Inhabers)
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Einzugsermächtigung
Hinweis:
Gegebenenfalls werden noch zusätzliche Unterlagen benötigt. Genaueres erfahren Sie hierzu am Ende dieser Seite unter dem Link "Sonderfälle bei der Zulassung".
Außer Betrieb gesetztes Fahrzeug, zuvor außerhalb Nürnbergs zugelassen
Ein Kraftfahrzeug, das bislang außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) war, soll in Nürnberg angemeldet werden. Das Kraftfahrzeug war zuletzt außerhalb Nürnbergs gemeldet.
Benötigte Unterlagen:
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Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeug-Brief)
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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeug-Schein)
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elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
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einen aktuellen Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU)
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Personalausweis oder Reisepass (mit dem Nachweis einer Unterschrift des Inhabers)
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Einzugsermächtigung
Hinweis:
Gegebenenfalls werden noch zusätzliche Unterlagen benötigt. Genaueres erfahren Sie hierzu am Ende dieser Seite unter dem Link "Sonderfälle bei der Zulassung".
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung
Kraftfahrzeugzulassung
(Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde)
Rathenauplatz 18
90489 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-0
Telefax 09 11 / 2 31-40 69
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Ihre Zulassungsangelegenheiten können Sie auch in den Bürgerämtern Ost oder Süd erledigen.