Waffenrecht

Allgemeine Informationen
Das Waffengesetz (WaffG) regelt die Voraussetzungen des Umgangs mit Waffen und Munition unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Hinweis:
Das Landeskriminalamt Bayern hat zur besseren Veranschaulichung einige wichtige Informationen zum aktuellen Waffenrecht in einem Flyer zusammengefasst.
Zudem können Sie sich zusätzlich über die richtige Aufbewahrung von Waffen und Munition informieren.
- PDF-Dokument: Informationen zum aktuellen Waffenrecht </imperia/md/ordnungsamt/dokumente/internet/faltblatt_-_informationen_zum_aktuellen_waffenrecht.pdf> (PDF, 1.4 MB)
- PDF-Dokument: Informationen zur Aufbewahrung von Waffen und Munition <https://www.polizei.bayern.de/mam/akutelles/aufbewahrung_von_waffen_und_munition.pdf> (PDF, 8.5 MB)
Waffenbesitzkarte online beantragen
Eine Waffenbesitzkarte benötigt man, wenn man eine Schusswaffe erwerben möchte oder erbt. Unter folgenden Link erhalten Sie alle Informationen zur Antragstellung.
Kleiner Waffenschein

Zum Führen von Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffen, die mit dem Prüfzeichen „PTB“ ausgestattet sind, wird ein sogenannter „Kleiner Waffenschein“ benötigt.
In einem Merkblatt haben wir für Sie weitere Informationen zusammengestellt.
- Merkblatt zum Kleinen Waffenschein </imperia/md/ordnungsamt/dokumente/internet/merkblatt_zum_kleinen_waffenschein.pdf> (PDF, 53 KB)
Bitte beachten:
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Beim Führen der Waffe ist der Personalausweis oder der Reisepass mitzuführen.
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Das Schießen ohne eine Schießerlaubnis ist nur in Notsituationen gestattet.
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Verboten ist das Mitführen dieser Waffen bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen oder öffentlichen Veranstaltungen.
Hinweis:
Das Führen der oben genannten Waffen ohne Waffenschein stellt eine Straftat nach dem Waffengesetz dar, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann!
Voraussetzungen:
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Zuverlässigkeit (wird vom Ordnungsamt überprüft)
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Persönliche Eignung
Benötigte Unterlagen:
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Personalausweis oder Reisepass
Gebühren:
Kleiner Waffenschein
150,00 Euro
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung Jagd, Waffen, Sprengstoff, Fischerei
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Telefon 0911 / 231 - 22 60
Telefax 0911 / 231 - 16 10 1
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