Sonderfälle bei der Zulassung
Anmeldung durch Beauftragte
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht persönlich, sondern durch einen Dritten anmelden lassen möchten, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Der Beauftragte muss seinen und zudem Ihren Personalausweis bzw. Reisepass, alternativ eine beglaubigte Personalausweiskopie vorlegen. Beglaubigte Kopien können beim Bürger-Informations-Zentrum, den Bürgerämtern, dem Einwohneramt oder Notaren angefertigt werden.
- Vollmacht mit Lastschrift- und Einverständniserklärung<https://online-service2.nuernberg.de/intelliform/forms/n/320_oa/320_oa_f_kfzvollmacht_u_sepa_lastschrift/show>
Zulassung von Firmenfahrzeugen (Gewerbe/ Handel)
Wenn das Fahrzeug auf Ihre Firma zugelassen werden soll, bringen Sie bitte zusätzlich zu den benötigten Unterlagen Folgendes mit:
- Handelsregisterauszug (bei ausländischen Handelsregisterauszügen bitte eine amtliche Übersetzung beifügen)
- zusätzlich eine Gewerbeanmeldung, (wenn die Firmenadresse im Handelsregisterauszug nicht enthalten ist)
- Adressnachweis (zum Beispiel einen Steuerbescheid oder eine sonstige amtliche Bescheinigung)
Geschäftswagen (Freiberufler)
Soll das Fahrzeug auf die Geschäftsadresse eines Gewerbetreibenden oder Selbständigen zugelassen werden, ist eine Gewerbeanmeldung oder ein amtlicher Nachweis über die Adresse (z. B. Steuerbescheid, Krankenkassenzulassung, Eintrag bei der Rechtsanwaltskammer) vorzulegen.
Anmeldung auf einen Minderjährigen
Wenn das Kraftfahrzeug auf den Namen eines Minderjährigen zugelassen werden soll (das 18. Lebensjahr ist noch nicht erreicht), so bringen Sie bitte zusätzlich zu den benötigten Unterlagen Folgendes mit:
- Einwilligung der Eltern, bzw. des gesetzlichen Vertreters,
- Personalausweis der Erziehungsberechtigten
- Wenn nur ein Elternteil Erziehungsberechtigt ist, dann ist eine Negativbescheinigung zum Nachweis des alleinigen Sorgerechts notwendig, die vom Jugendamt ausgestellt wird. Die Negativbescheinigung bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen der Eltern des Kindes registriert sind.
- Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter<https://online-service2.nuernberg.de/intelliform/forms/n/320_oa/320_oa_f_kfzeinvermind/show>
- Negativbescheinigung vom Jugendamt<http://www.jugendamt.nuernberg.de/elternweiter/sorgerecht.html#alleinsorge>
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung
Kraftfahrzeugzulassung
(Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde)
Rathenauplatz 18
90489 Nürnberg
Telefon: 0911 / 231-0
Telefax: 0911 / 231-40 69
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Website<http://>
- Bürger-Informations-Zentrum Nürnberg<http://cms1.nuernberg.de/internet/buergerinfo/beglaubigungen.html>
- Bürgerämter Nürnberg<http://cms1.nuernberg.de/internet/buergeraemter/pass.html>
- Einwohneramt Nürnberg<http://cms1.nuernberg.de/internet/einwohneramt/>