Bürgerstiftung

Um ihren Zweck nachhaltig und dauerhaft zu erfüllen, müssen Einzelstiftungen mit einem gewissen Mindestkapital ausgestattet sein. Je nach Stiftungsbestimmung kann der Kapitalbedarf zwar stark variieren, doch sollte das eingebrachte Vermögen eine Summe von 50 000 Euro nicht unterschreiten.

Bürgerstiftungen bieten sich als Alternative für Stiftungswillige an, die gerne kleinere Summen in einen gemeinnützigen Zweck einfließen lassen wollen. Diese Kapitalstiftungen bündeln Zustiftungen und Spenden in jeder Höhe und finanzieren mit den Zinserträgen des Anlagekapitals regionale Projekte. Sie handeln ebenfalls unabhängig von politischen Einflüssen und decken durch ihren breitgestreuten Satzungszweck viele Verwendungsmöglichkeiten ab.

Die Bürgerstiftung Nürnberg wurde im Jahr 2001 gegründet, sie ist damit die 24. dieser Initiativen in Deutschland. Sie wird nicht vom Finanzreferat der Stadt Nürnberg verwaltet, sondern unterliegt der staatlichen Aufsicht der Regierung von Mittelfranken wie auch der des Zentralfinanzamts Nürnberg.

Mittlerweile verfügt sie über ein Gesamtvermögen von 300 000 Euro und konnte bereits in über 100 eigene bzw. Drittprojekte investieren. Der Schwerpunkt des Engagements gilt der Förderung behinderter, kranker und benachteiligter Kinder.

Mit Ihrer Zustiftung bzw. Spende leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung gesellschaftlich notwendiger und wünschenswerter Stiftungszwecke.

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