Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Der Datenschutzbeauftragte dient als Ansprechpartner für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen datenschutzrechtlichen Fragen, welche die Einrichtungen der Stadtverwaltung betreffen.
Es gehört vorrangig zu seinen Aufgaben, die Stadtverwaltung hinsichtlich der Einhaltung des Datenschutzes zu beraten und zu diese zu überwachen. Er schult und sensibilisiert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, begleitet verschiedene Projekte und Entwicklungen und gibt Stellungnahmen vor dem Einsatz automatisierter Verfahren und geplanter Videoüberwachungen ab. Außerdem unterstützt er die Dienststellen bei der Erstellung der Beschreibung der Verarbeitungstätigkeiten sowie den erforderlichen Datenschutz-Folgenabschätzungen. Darüber hinaus berät er bei Datenschutzpannen und setzt die entsprechenden Meldungen ab. Der behördliche Datenschutzbeauftragte steht den für die Stadt Nürnberg zuständigen Aufsichtsbehörden, dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz in Bayern sowie dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz (im Bereich des Steuerrechts) als ständiger Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Bearbeitung datenschutzrechtlicher Fragestellungen im Zusammenhang mit nichtstädtischen Behörden in Nürnberg, privatwirtschaftlichen Unternehmen, freiberuflich Tätigen, Vereinen oder Parteien obliegt den dort angesiedelten Datenschutzbeauftragten. Für den behördlichen Bereich steht der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Bayern mit Sitz in München, für den nichtöffentlichen Bereich das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht in Ansbach als Ansprechpartner zur Verfügung.