Schülerbeförderung Realschule
Allgemeine Erläuterungen
Grundsätzlich findet nur dann eine Übernahme der Kostenfreiheit des Schulwegs statt, wenn die nächstgelegene öffentliche oder staatlich anerkannte Realschule der gewählten Ausbildungsrichtung besucht wird und der Schulweg, der dem kürzesten Fußweg von der Wohnadresse des Schülers zur Schule entspricht, mindestens 3 Kilometer beträgt.
Speziell bei Realschulen wird eine Unterscheidung nur zwischen den Ausbildungsrichtungen I, II und III getroffen. Weitere Unterscheidungen nach IIIa oder IIIb sind im Rahmen der Schülerbeförderung nicht maßgeblich.
Ist bei der Wahl der zu besuchenden Schule mehr als eine Schule der gewählten Ausbildungsrichtung vorhanden, kann auch dann möglicherweise ein Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges entstehen, wenn nicht die nächstgelegene Schule der gewählten Ausbildungsrichtung besucht wird. Es muss jedoch eine bzw. mehrere schriftliche Absagen der nächstgelegeneren Schule/n der gewählten Ausbildungsrichtung zum Anmeldezeitraum vorgelegt werden. Eine Anmeldung an der nächstgelegenen Schule der gewählten Ausbildungsrichtung ist im Hinblick auf die Schülerbeförderung immer zu empfehlen.
Eine Fahrtkostenübernahme zu Schulen außerhalb Nürnbergs kann nur erfolgen, wenn der Schulweg zu allen Nürnberger Schulen der gewählten Ausbildungsrichtung über der gesetzlichen 3 km-Grenze liegt und der Beförderungsaufwand nicht höher ist, als zu Schulen in Nürnberg (bis Tarifstufe A).
Stellen Sie unmittelbar nach der Anmeldung an der gewünschten Schule einen Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges mittels Online-Erfassungsbogen. Bei Anspruch auf Kostenfreiheit erhält der/die Schüler/in in der Regel die Wertmarke/n in den ersten Tagen des neuen Schuljahres über die Schule ausgehändigt.
WICHTIGE HINWEISE ZUM ERFASSUNGSBOGEN
BITTE keine doppelten Anträge stellen.
BITTE keinen Antrag stellen, wenn bereits in den Vorjahren kein Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulwegs bestanden hat (außer bei Schulwechsel).
Es ist nicht erforderlich, für jedes Schuljahr einen neuen Online-Erfassungsbogen auszufüllen, nur bei Schulwechsel.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Die Beantragung der Fahrkarten muss rechtzeitig bis
spätestens 16.07.2023 erfolgen. Es erfolgt keine Rückerstattung für
selbst gekaufte Fahrkarten aufgrund zu spät eingegangener Anträge.
Bitte beachten Sie:
Je nach Kostenaufwand wird ein 365 €-Ticket VGN oder Monatsmarken ausgegeben.
Eine detaillierte Prüfung des jeweiligen Anspruchs auf Kostenfreiheit des Schulweges findet ausschließlich durch die städtische Schulverwaltung statt.
Realschulen mit gebundenen Ganztageszug
Bei der Entscheidung zum Besuch einer Realschule mit einem gebundenen Ganztageszug besteht derzeit die Wahl zwischen der Adam-Kraft-Realschule, der Bertolt-Brecht-Realschule, der Geschwister-Scholl-Realschule, der Peter-Vischer-Realschule sowie der Johann-Pachelbel-Realschule.
Schüler, deren einfacher Schulweg mindestens 3 Kilometer zur besuchten Realschule beträgt, könnten einen Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges erhalten, wenn nicht eine andere Realschule mit gebundenem Ganztageszug näher liegt.
Sobald die Jahrgänge mit gebundenen Ganztageszug durchlaufen wurden, folgt eine erneute Prüfung seitens der Schülerbeförderungsverwaltung im Hinblick auf die nächstgelegene Schule der gewählten Ausbildungsrichtung.
Realschulen in Halbtagsform
Über das Stadtgebiet Nürnberg sind insgesamt sechs Realschulen in Halbtagsform verteilt.
Schüler, deren einfacher Schulweg mindestens 3 Kilometer zur besuchten Realschule beträgt, könnten einen Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges erhalten, wenn nicht eine andere Realschule in Halbtagsform näher liegt.
Bei weiteren Fragen:
Referat für Schule und Sport
Schülerbeförderung
Hauptmarkt 18
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-11400
Telefax 09 11 / 2 31-7959
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