Parkausweise für Menschen mit Schwerbehinderung
Menschen mit Schwerbehinderung können Parkausweise beantragen, die ihnen mehr Parkmöglichkeiten geben.
- Wer kann einen Parkausweis beantragen?
- Welche Parkausweise für Menschen mit Schwerbehinderung gibt es?
- Zu was berechtigt der Parkausweis?
- Wie wird ein Parkausweis beantragt?
- Kontakt

Wer kann einen Parkausweis beantragen?
- Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung
- Blinde Menschen
- Schwerbehinderte, die einen Grad der Behinderung von mindestens 60 aufgrund der Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa aufweisen (nur Parkausweis für besondere Gruppen)
- Schwerbehinderte, die einen Grad der Behinderung von mindestens 70 aufgrund künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung aufweisen (nur Parkausweis für besondere Gruppen)
Nähere Informationen zu den Bedingungen
Nähere Informationen zu den Bedingungen, unter denen ein Parkausweis beantragt werden kann, erhalten Sie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.
- Zentrum Bayern Familie und Soziales<http://www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/mobilitaet/parkplatz/index.php>
Welche Parkausweise für Menschen mit Schwerbehinderung gibt es?
Der europaweite Parkausweis für Behinderte berechtigt zum Parken auf Behindertenparkplätzen.
Der Parkausweis für besondere Gruppen gilt deutschlandweit, berechtigt allerdings nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen.
Zu was berechtigt der Parkausweis?
- Parken auf Behindertenparkplätzen (nur mit Parkausweis für Europa)
Soweit in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht auch:
- im eingeschränkten Haltverbot oder auf Bewohnerparkplätzen bis zu drei Stunden,
- im Zonenhaltverbot mit Überschreitung der zugelassenen Parkdauer,
- auf Kurzzeitparkplätzen (Parkscheibenregelung) über die zugelassene Höchstparkdauer hinaus,
- in Fußgängerzonen, in denen das Be-und Entladen freigegeben ist, während der Lieferzeit,
- an Parkuhren oder Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung,
- in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen, soweit der Durchgangsverkehr nicht behindert wird.
Soweit nichts anderes angegeben ist, beträgt die Höchstparkdauer 24 Stunden.
Wie wird ein Parkausweis beantragt?
Der Antrag für den Parkausweis kann beim SÖR, Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht gestellt werden. Das persönliche Erscheinen des Antragstellers oder einer bevollmächtigten Person (bitte schriftliche Vollmacht nicht vergessen) ist notwendig.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Schwerbehindertenausweis des Zentrums Bayern Familie und Soziales,
- Bescheid des Zentrums Bayern Familie und Soziales,
- Personalausweis,
- ein Passfoto (nur für Europa).
Wenn die Unterlagen und der vollständig ausgefüllte Antrag vorliegen, werden die Ausnahmegenehmigung und der Parkausweis in der Regel sofort vom Servicebetrieb SÖR ausgestellt und können mitgenommen werden.
Gebühren fallen nicht an.
- Antrag für Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung - EU<https://online-service2.nuernberg.de/intelliform/forms/n/850_soer/850_soer_f_parkerl_eu_erst/show>
- Antrag für Parkerleichterung für Besondere Gruppen<https://online-service2.nuernberg.de/intelliform/forms/n/850_soer/850_soer_f_parkerl_d_erst/show>
Kontakt
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
Straßen- und Verkehrsrecht
Sulzbacher Straße 2-6
Zi. 002 / EG
90489 Nürnberg
Telefon: 0911 / 231-14684
Telefax: 0911 / 231-7664
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
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Öffnungszeiten:
Mo, Di, Mi, Fr: 8.30 bis 12.30 Uhr, zusätzlich sind am Nachmittag Termine nach individueller Vereinbarung möglich.
Falls Sie einen Behindertenparkplatz benötigen, melden Sie sich bitte zuvor telefonisch.