Ausflüge & mehrtägige Fahrten
- Wer erhält Gutscheine?
- Wo und wofür können Gutscheine für Ausflüge und mehrtägige Fahrten verwendet werden?
- Wie erhalten Sie die Gutscheine?
- Wo können Sie die Gutscheine beantragen?
Wer erhält Gutscheine?
Alle Kinder in Kindertageseinrichtungen und Schülerinnen und Schüler bis zum 25. Geburtstag, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten, wenn sie selbst oder ihre Eltern eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II
- Weitere Informationen<https://www.nuernberg.de/internet/sozialamt/finazielle_hilfen_fahrplan.html>
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
- Weitere Informationen<https://www.nuernberg.de/internet/sozialamt/hilfe_kinderzuschlag.html>
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz und Kindergeld
- Weitere Informationen<https://www.nuernberg.de/internet/sozialamt/hilfe_wohngeld.html>
Alle Kinder in Kindertageseinrichtungen und Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, wenn sie selbst oder ihre Eltern eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII
- Weitere Informationen<https://www.nuernberg.de/internet/sozialamt/grundsicherung_alter.html>
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Weitere Informationen<https://www.nuernberg.de/internet/sozialamt/hilfe_asylbewerber.html>
Wo und wofür können Gutscheine für Ausflüge und mehrtägige Fahrten verwendet werden?
Die Gutscheine können in der Kindertageseinrichtung (nach BayKiBiG) und Schule (mit Schulnummer) eingesetzt werden.
Als Ausflüge zählen alle Aktivitäten, die die Kindertageseinrichtung oder Schule nach Außen macht, wie der Besuch eines Kindertheaters oder Museums, ein Wandertag oder ein Schwimmkurs. Die entstehenden Kosten, wie Fahrtkosten, Imbiss und Eintritt können mit Gutscheinen bezahlt werden.
Bei mehrtägigen Fahrten der Kindertageseinrichtung oder Schule können Gutscheine für die Kosten, wie etwa Fahrgeld, Verpflegung, Übernachtung und Eintritte, verwendet werden. Taschengeld ist nicht enthalten.
Bitte geben Sie die Gutscheine in der Einrichtung ab. Die Kindertageseinrichtung oder Schule rechnet sie dann mit dem Dienstleistungszentrum ab.
Wie erhalten Sie die Gutscheine?
Die Gutscheine gibt es nur auf Antrag. Der Antrag kann persönlich, per Post, Fax oder per Kontaktformular (s. unten) gestellt werden. Mitzubringen oder in Kopie beizufügen ist der aktuelle Sozialleistungsbescheid.
Bitte stellen Sie für jedes Kind einen Antrag. Sie erhalten pro Kind sechs Gutscheine pro Halbjahr. Zusätzliche Gutscheine für Ausflüge oder mehrtägige Fahrten können Sie jederzeit auch telefonisch beim Dienstleistungszentrum anfordern.
- Allgemeinantrag<https://online-service2.nuernberg.de/intelliform/forms/n/500_sha/500_sha_f_but_allgemeinantrag/show>
Wichtiger Hinweis
Rechtzeitig einen neuen Antrag stellen! Leistungen für Bildung und Teilhabe sind zeitlich befristet. Die Dauer ist abhängig vom Sozialleistungsbescheid. Bitte stellen Sie spätestens im Folgemonat nach Ablauf Ihres Sozialleistungsbescheids einen erneuten Antrag auf Bildung und Teilhabe. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch keinen neuen Sozialleistungsbescheid haben, kann dieser nachgereicht werden. Mit der rechtzeitigen Antragstellung sichern Sie sich Ihre Ansprüche.
Wo können Sie die Gutscheine beantragen?
Es gibt in Nürnberg zwei Standorte. Bitte wenden Sie sich bei der Antragsstellung an das Dienstleistungszentrum, zu dem die Postleitzahl Ihres Wohnortes gehört.
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt
Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe – Innenstadt
Frauentorgraben 17
90443 Nürnberg
Sie erreichen uns mit der U2, U21 und U3 – Haltestelle Opernhaus oder U- und S-Bahn, Straßenbahn und Bus – Haltestelle Hauptbahnhof
Telefon: 09 11 / 2 31 - 43 47
Telefax: 09 11 / 2 31 - 1 07 98
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=40095>
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr. Für Berufstätige
ist eine individuelle Terminvereinbarung möglich.
Das Dienstleistungszentrum Innenstadt ist zuständig für folgende Postleitzahlbezirke:
90402, 90403, 90408, 90409, 90411, 90419, 90425, 90427, 90429, 90431, 90439, 90443, 90449, 90482, 90489, 90491
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt
Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe – Langwasser
Reinerzer Straße 12
90473 Nürnberg
Sie erreichen uns mit der U1 Haltestelle Gemeinschaftshaus
oder U1, Bus Haltestelle Langwasser Mitte
Telefon: 09 11 / 2 31 - 43 47
Telefax: 09 11 / 2 31 - 25 00
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=40095>
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr. Für Berufstätige
ist eine individuelle Terminvereinbarung möglich.
Das Dienstleistungszentrum Langwasser ist zuständig für folgende Postleitzahlbezirke:
90441, 90451, 90453, 90455, 90459, 90461, 90469, 90471, 90473, 90475, 90478, 90480