Sitzung des Sozialausschusses vom 10. Oktober 2019: Integration von Geflüchteten

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Im Fokus: Integration

Am 10. Oktober 2019 wurde im Sozialausschuss ein Bericht zur Integration von Geflüchteten vorgelegt. Dargelegt wurde, wie seit dem Höhepunkt der Zuwanderung Geflüchteter nach Deutschland im Jahr 2015 die strukturellen und fachlichen Voraussetzungen geschaffen wurden, um eine systematische Integrationsarbeit leisten zu können. Im Bericht wurde festgestellt, dass der Fokus kommunaler Integrationspolitik in den kommenden Jahren darauf liegen müsse, allen Geflüchteten Integrationsangebote zu machen - unabhängig davon, wie lange sie bereits hier leben oder wie ihr Aufenthaltsstatus ist.


Zahlen und Fakten (Stand: Juni 2019, soweit nicht anders angegeben)

Im Juni 2019 lebten 5.594 Geflüchtete in Nürnberger Gemeinschaftsunterkünften. Bereits seit November 2016 ist die Zahl der Geflüchteten rückläufig. Neue Zuzüge finden kaum statt.

  • Die Hauptherkunftsländer sind Irak, Syrien und Äthiopien. Fasst man die ehemaligen GUS-Staaten zusammen, bilden diese Rang 3 der Herkunftsländer.
  • Im Vergleich zum Vorjahr (2018) ist ein Anstieg von Geflüchteten aus Nigeria zu verzeichnen.
  • 52 Prozent der Geflüchteten kommen aus Ländern mit guter Bleibeperspektive (Juni 2019: Irak, Syrien, Iran, Eritrea, Somalia). Sie haben bereits vor Abschluss ihres Asylverfahrens Zugang zu Integrationsangeboten wie z.B. Integrationskursen.
  • Geflüchtete sind jung: Zwei Drittel sind unter 30 Jahre alt, davon ist die Hälfte minderjährig.
  • Gut 3.500 Personen haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
  • Erhalten Asylsuchende einen Bleibestatus, bekommen sie keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mehr. Sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht allein bestreiten können, erhalten sie dann Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende). Gut 70 Prozent der Menschen im SGB II, die erwerbsfähig sind und aus einem der acht häufigsten nicht-europäischen Asylherkunftsländern kommen, haben auch tatsächlich einen Fluchthintergrund.
  • Im Jahr 2018 gelang rund 1.600 Personen aus den acht häufigsten nicht-europäischen Asylherkunftsländern im SGB-II-Bezug die Integration in den Arbeitsmarkt. Sie nahmen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine vollqualifizierende Berufsausbildung auf oder machten sich erfolgreich selbständig. Ihre Beschäftigungsquote lag bei 31 Prozent. Vorwiegend sind sie in den Branchen Arbeitnehmerüberlassung, Verkehr und Lagerei sowie im Gastgewerbe tätig.
  • Aufgrund rückläufiger Flüchtlingszahlen und Auszügen aus Unterkünften werden seit 2017 Plätze in städtischen Gemeinschaftsunterkünften abgebaut. In der Hochphase des Flüchtlingszuzugs standen knapp 8.000 Plätze in städtischen Unterkünften zur Verfügung. Aktuell sind es noch 5.300.
  • Rund 1.700 Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften haben bereits einen Schutzstatus erhalten und könnten aus der Gemeinschaftsunterkunft ausziehen. Sie sind so genannte "Fehlbeleger". Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes finden sie jedoch oft keinen geeigneten Wohnraum. Auch ihre Zahl ist jedoch rückläufig: Waren 2017 noch rund 50 Prozent aller Bewohner/-innen in Gemeinschaftsunterkünften Fehlbeleger, sind es aktuell noch 40 Prozent.

Was sind die acht häufigsten nicht-europäischen Asylherkunftsländer?

Hierbei handelt es sich um jene acht Länder, aus denen die meisten Menschen nach Deutschland flüchten. Dies sind Afghanistan, Syrien, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan und Somalia. Es handelt sich hierbei um eine Angabe, die für die Bundesrepublik Deutschland gilt. Die Situation in Nürnberg stellt sich anders dar - hier kommt ein großer Teil der Geflüchteten aus Äthiopien.

Die Bundesagentur für Arbeit richtet sich in ihren Statistiken nach den bundesweiten Zahlen, weshalb Menschen aus Äthiopien beispielsweise in deren Statistiken keinen Eingang finden, wenn von Menschen aus den acht häufigsten nicht-europäischen Asylherkunftsländern gesprochen wird.

Was ist eine Beschäftigungsquote?

Die Beschäftigungsquote gibt den Anteil der sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten von 15 bis unter 65 Jahren am Wohnort an der gleichaltrigen Wohnbevölkerung. Sie kann sich auch nur auf eine Teilgruppe (z.B. Nationalität, Geschlecht) beziehen. Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung werden gleichermaßen gezählt. Die Beschäftigungsquote unterschätzt die tatsächliche Beschäftigung, da sozialversicherungspflichtig berufstätige Personen über 65 Jahren oder Selbständige nicht einbezogen werden. (Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit)


Grafiken

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Herkunftsländer

Die zehn häufigsten Herkunftsländer der Geflüchteten in Nürnberg

Asylbewerberleistungsgesetz

Personen mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2011 bis 2019

Platzzahlen Gemeinschaftsunterkünfte

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Städtische Gemeinschaftsunterkünfte und Platzzahlen 2014 bis 2016 (Prognose)


Angebote und Aktivitäten

Ziel aller Integrationsbemühungen ist es, Neuzugewanderte möglichst schnell zu einer selbständigen Lebensführung in ihrer neuen Umgebung zu befähigen. Dabei geht es vor allem darum, den Zugang zu Regelangeboten zu fördern und möglichst wenige gesonderte Strukturen, Maßnahmen und Angebote einzurichten, in denen Neuzugewanderte "unter sich" bleiben. Brückenangebote können den Übergang in Regelstrukturen erleichtern.

Aufgrund der demografischen Struktur der Geflüchteten gibt es eine besondere Verantwortung für Kinder, Jugendliche und deren Familien. Investitionen in frühe Bildung sind erheblich wirksamer als spätere Hilfen.

Nachfolgend einige ausgewählte Angebote und Aktivitäten:

Wohnen

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Beschäftigung, Arbeit und Ausbildung

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Kinder & Familien

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Beratung und Hilfestellung

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Ehrenamt

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Integration und Flucht: Zuständigkeiten im Geschäftsbereich Jugend, Familie und Soziales

Integrationspolitik ist in der Nürnberger Stadtverwaltung als Querschnittsaufgabe definiert. Das bedeutet, dass alle Ämter und Organisationen, die zur Stadt Nürnberg gehören, zur Integration aller in Nürnberg lebenden Menschen beitragen und ihre Teilhabe am öffentlichen Leben fördern sollen.

Die Ämter und Organisationen des Geschäftsbereichs Jugend, Familie und Soziales sind aufgrund ihres Aufgabenspektrums intensiv mit der Zielgruppe der Neuzugewanderten und Geflüchteten befasst.

Sozialamt

Das Sozialamt als Unterbringungsbehörde ist häufig der Erstkontakt von Geflüchteten mit der Stadt Nürnberg. Neben der Bereitstellung von Gemeinschaftsunterkünften gehören auch die Wohnungsvermittlung zu den Aufgaben des Sozialamts. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) werden hier beantragt und verwaltet; außerdem verpflichtet die Behörde Geflüchtete zu Integrationskursen.

2014 wurde für alle Fragen der Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten die Fachstelle für Flüchtlinge beim Sozialamt eingerichtet. Hier wurden im Jahr 2015 neue Unterkünfte akquiriert, Belegungs- und Betreuungskonzepte entwickelt und die Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden koordiniert. Bedingt durch die sinkende Zahl an neuen Zuzügen liegt der Fokus mittlerweile auf dem Rückbau der Unterkünfte und einem qualitativen Belegungsmanagement.

Jugendamt

Eine der Kernaufgaben von Jugendämtern ist es, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Aufgrund der demografischen Struktur der Geflüchteten kommt dem Nürnberger Jugendamt daher eine besondere Verantwortung zu.

2015 und 2016 war das Jugendamt massiv mit der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern betraut. Dazu gehören die Inobhutnahme, Amtsvormundschaft und Hilfen zur Erziehung. Schutzkonzepte und Kindeswohl in Gemeinschaftseinrichtungen sind ebenfalls Arbeitsschwerpunkte. 2016 wurde im Allgemeinen Sozialdienst das Team 10 geschaffen, das ausschließlich mit Familien mit Fluchthintergrund und (volljährig gewordenen ehemaligen) unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten arbeitet.

Aber auch die Integration in die Regelangebote des Jugendamts wie Kindertagesbetreuung, Eltern- und Familienbildung, Kinder- und Jugendarbeit oder Jugendberufshilfe gehören zu den Aufgaben der Behörde.

Jobcenter Nürnberg-Stadt

Die gemeinsame Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit und Stadt Nürnberg ist vor allem für die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) für Geflüchtete mit Schutzstatus und die Verpflichtung zu Integrationskursen zuständig.

Noris-Arbeit gGmbH

Die gemeinnützige Tochter der Stadt Nürnberg hat die Aufgabe, arbeitslose Bürgerinnen und Bürger bei der beruflichen und sozialen Integration zu unterstützen. Dabei bietet die Noris-Arbeit gGmbH (NOA) individuelle Lösungen in Form von öffentlich geförderter Beschäftigung, befristeter Beschäftigung, beruflicher Qualifikation, Ausbildung, Beratungs- und Vermittlungsangeboten.

Die NOA führt eine Vielzahl an Maßnahmen durch, die Geflüchtete bei der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen. Sie ist zudem anerkannte Trägerin von Sprach- und Integrationskursen. Einige der Angebote können unabhängig vom Aufenthaltsstatus wahrgenommen werden.

Regiestelle für Flucht und Integration

Die im Oktober 2018 eingerichtete Regiestelle nimmt steuerungsunterstützende und übergreifende Aufgaben im Geschäftsbereich wahr und koordiniert für das Referat die Zusammenarbeit mit den anderen Ämtern und Bereichen der Stadtverwaltung in Belangen der Integration. Sie ist Ansprechpartnerin für die freien Träger der Wohlfahrtspflege in Fragen der Migrations- und Asylsozialberatung und managt die "Zentrale Anlaufstelle Migration - Beratung". Zudem liefert sie mit Monitoring, Controlling und weiteren Datenauswertungen die Grundlage für die strategische Steuerung der Integrationsarbeit im Geschäftsbereich Jugend, Familie und Soziales.


Ansprechpartnerin für Medienanfragen


Sabrina Havlitschek

Telefon 09 11 / 2 31-5 75 99

Telefax 09 11 / 2 31-55 10

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