Ist die Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl angekommen?
Das Wahlamt macht darauf aufmerksam, dass bis spätestens Sonntag, 2. Februar 2025, alle zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben sollten. Wer bis jetzt keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend beim Wahlamt, Unschlittplatz 7a, Telefon 09 11 / 2 31-33 50, melden, damit das Wählerverzeichnis und die Wahlberechtigung überprüft werden können.
Informationen zur Bundestagswahl
Wer darf am 23. Februar wählen? Wie wird gewählt? Was müssen Briefwähler beachten? Wo sind die Wahlräume? Und wie sieht ein Stimmzettel aus? Dies und vieles mehr erfahren Sie auf der Seite des Wahlamts zur Bundestagswahl.