Wohnraumförderung: Einkommensgrenzen erhöht

Innenasicht von Küche und Wohnraum.

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Bayern hat die Einkommensgrenzen bei der Wohnraumförderung zum 1. September um rund 25 Prozent erhöht. Grund dafür ist die wirtschaftliche Entwicklung. Damit steigt beispielsweise die Einkommenshöchstgrenze für eine Familie mit einem Kind von bisher 45.500 Euro auf 57.100 Euro. Dies entspricht einem Jahres-Bruttoeinkommen von rund 81.600 Euro. Damit können deutlich mehr Haushalte von den Möglichkeiten der Wohnraumförderung profitieren.


Die Wohnraumförderung unterstützt den Bau und die Modernisierung von Mietwohnraum sowie den Erwerb von Eigenwohnraum. Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen erhalten als Mieter geförderter Wohnungen Zuschüsse zur monatlichen Miete. Für den Erwerb von Wohneigentum können sie zinsvergünstigte Darlehen und Zuschüsse aus dem bayerischen Wohnungsbauprogramm sowie einen Zuschuss aus dem städtischen „100 Häuser für 100 Familien"-Programm beantragen. Die Fördermittel werden nach Antragseingang vergeben und sind jährlich begrenzt. Der städtische Zuschuss für 2023 ist bereits ausgeschöpft.


Anträge stellen rechnet sich

Für eine Familie mit Kind mit einem Bruttojahreseinkommen von rund 80.000 Euro ist beim Kauf eines gebrauchten Reihenhauses mit 600.000 Euro Gesamtkosten und 32.500 Euro Eigenkapital überschlägig folgende Förderung möglich:

  • staatliches Baudarlehen von 100.000 Euro
  • Kinderzuschuss von 7.500 Euro
  • Zweiterwerbszuschuss von 50.000 Euro
  • Darlehen aus dem Zinsverbilligungsprogramm der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt von 200.000 Euro
  • Zuschuss aus dem „100 Häuser für 100 Familien"-Programm von 10.000 Euro

Information und Beratung

Der Stab Wohnen im Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat ist die Bewilligungsstelle für die Wohnraumförderung. Er informiert und berät zu den Möglichkeiten der verschiedenen staatlichen und städtischen Förderprogramme.


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