Stadtrat verabschiedet fünften Gleichstellungsaktionsplan

Die Bekämpfung Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt – darauf liegt der inhaltliche Schwerpunkt des fünften Gleichstellungsaktionsplans. Allein 92 darin verankerte Projekte widmen sich unter dem Motto „Gemeinsam frei von Gewalt“ beiden Themen, insgesamt umfasst der Aktionsplan 218 Maßnahmen. Die Neuauflage für die Jahre 2024 bis 2027 hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 18. September 2024 verabschiedet.

Stadt nimmt Bekämpfung von Häuslicher Gewalt ernst

„Mit diesen Gleichstellungsaktionsplan zeigt die Stadt, dass sie die Bekämpfung von Häuslicher Gewalt ernst nimmt. Gleichzeitig sollen auch Bund und Land nachhaltig und in ausreichendem Umfang finanziell in die Pflicht genommen werden, die Istanbul-Konvention umzusetzen“, betont Oberbürgermeister Marcus König. Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, ist 2011 verabschiedet worden und als völkerrechtlicher Vertrag im August 2014 in Kraft getreten. Es schafft verbindliche Rechtsnormen zur Prävention und Bekämpfung von Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt. Im Februar 2018 trat die Istanbul-Konvention als Bundesgesetz in Deutschland in Kraft.

Mit dem neuen Gleichstellungsaktionsplan rückt die Gleichstellungsstelle der Stadt Nürnberg das wichtige Thema Prävention und Bekämpfung von Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt in den Fokus: „Die aktuellen Zahlen sind drastisch: In Deutschland versucht jeden Tag ein Partner oder Ex-Partner eine Frau zu ermorden. Fast jeden zweiten Tag gelingt dies“, sagt Hedwig Schouten, Frauenbeauftragte der Stadt Nürnberg. Sie freut sich über die Zustimmung des Stadtrats zum fünften Aktionsplan und ergänzt: „Zum ersten Mal wurden bei der Erarbeitung eines Gleichstellungsaktionsplans auch Fachberatungsstellen und die Zivilgesellschaft durch verschiedene Formate miteinbezogen. Dies war ein zeitintensiver aber sich lohnender Prozess. Die Bekämpfung von Gewalt geht nur gemeinsam.“

Wortbildmarke "Gemeinsam frei von Gewalt" auf orangenem Hintergrund

„Gemeinsam frei von Gewalt“

Gerade Kommunen können einen entscheidenden Beitrag zur Umsetzung der Istanbul-Konvention und somit zur Prävention, zum Schutz und zur Unterstützung (potenziell) Betroffener von Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt vor Ort leisten. Hier setzt die Stadt mit ihren Bemühungen unter dem Motto „Gemeinsam frei von Gewalt“: Die städtische Gleichstellungsstelle will bestehende Hilfsangebote während der Laufzeit des Aktionsplans stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit rücken. Studien, die während der Coronapandemie durchgeführt wurden, sowie eine von der Gleichstellungsstelle erstellte Bestandsaufnahme und Onlinebefragung kommen zu dem Ergebnis, dass den von Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt betroffenen Personen Hilfsangebote nicht ausreichend bekannt sind.

Vielseitige Angebote

Auch die Angebote „Extrastopp bei Nacht“ und „Taxiruf an die Haltestelle“ sollen in Kooperation mit der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg verstärkt beworben werden. Die Möglichkeiten, täglich ab 20 Uhr zwischen Bushaltestellen auszusteigen oder ein Taxi an die Zielhaltestelle von Bus, U-Bahn, oder Straßenbahn rufen zu lassen, sollen das individuelle Sicherheitsgefühl der Fahrgäste erhöhen. Durch sogenannte Awareness-Konzepte sollen Besucherinnen und Besucher von Kultur- und Kulturgroßveranstaltungen vor sexueller Belästigung und Diskriminierung geschützt werden und im Falle von Übergriffen schnell und zuverlässig Hilfe erhalten.

Nürnberg soll geschlechtergerechter werden

Der Großteil der Maßnahmen wird aus den Budgets der zuständigen Dienststellen finanziert. Die Gelder beispielsweise für öffentlichkeitswirksame Maßnahmen oder Präventionsangebote für Jugendliche sind jedoch noch nicht gesichert. Der Stadtrat hat die Verwaltung daher beauftragt, die fehlenden finanziellen Mittel in die Etatberatungen für den Haushalt 2025 einzubringen.

Gleichzeitig beinhaltet der Aktionsplan weiterhin Maßnahmen, die – außerhalb des Themenbereichs Gewalt – konkret darauf abzielen, die Nürnberger Stadtgesellschaft und die Nürnberger Stadtverwaltung geschlechtergerechter zu gestalten. Diese 126 Maßnahmen sind im Bereich „Gleichberechtigung schützt vor Gewalt“ zu finden.

Wie auch bei den vorherigen Gleichstellungsstellungsaktionsplänen erfolgte die Erstellung der Neuauflage in Kooperation mit den verschiedenen Geschäftsbereichen und Referaten der Stadtverwaltung. Die Verpflichtung für die Stadt Nürnberg, regelmäßig Gleichstellungsaktionspläne zu erstellen und dabei auf aktuelle Themen und Bedarfe zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit einzugehen, geht auf ihren Beitritt zur Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene im Jahr 2010 zurück. Das Bekenntnis zur Charta hat der Stadtrat durch seinen Beschluss, die im Jahr 2022 erarbeiteten Aktualisierungen der Charta anzunehmen, im Juni 2024 noch einmal bekräftigt.


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