Erwerbstätigkeit

Zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland benötigen Sie einen Aufenthaltstitel.

Es wird zwischen unterschiedlichen Arten der Erwerbstätigkeit unterschieden:

  • Fachkraft: Wenn Sie ein Studium oder eine anerkannte Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, sind Sie eine Fachkraft,
  • Besonderer Aufenthaltszweck: Auch ohne Studium oder Bersufsausbildung können Sie in Deutschland arbeiten. Das betrifft zum Beispiel IT-Spezialistinnen und -Spezialisten oder Au-Pairs.
  • Selbstständige oder Freiberufler

Amt für Migration und Integration

Aufenthaltsbegleitung

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