Erwerbstätigkeit
Beschreibung
Zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland benötigen Sie einen Aufenthaltstitel.
Es wird zwischen unterschiedlichen Arten der Erwerbstätigkeit unterschieden:
- Fachkraft: Wenn Sie ein Studium oder eine anerkannte Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, sind Sie eine Fachkraft,
- Besonderer Aufenthaltszweck: Auch ohne Studium oder Bersufsausbildung können Sie in Deutschland arbeiten. Das betrifft zum Beispiel IT-Spezialistinnen und -Spezialisten oder Au-Pairs.
- Selbstständige oder Freiberufler
Aufenthaltsbegleitung
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>
- Bildquellen