Fahrlehrererlaubnis

Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler), benötigt eine Fahrlehrerlaubnis. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE, A, CE und DE erteilt.

Ablauf

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Voraussetzungen

Gebühren

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Zusammenarbeit / Kooperationspartner

Ordnungsamt

Fahreignung, Personen- und Güterkraftverkehr

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