Fahrzeugverkaufsmitteilung
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, dies unter Angabe der Käuferdaten der Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Davon profitieren auch Sie, denn damit ist beispielsweise bei Haftungsfragen der Verkauf bei der Behörde dokumentiert.
Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>
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