Fahrzeugverkaufsmitteilung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, dies unter Angabe der Käuferdaten der Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Davon profitieren auch Sie, denn damit ist beispielsweise bei Haftungsfragen der Verkauf bei der Behörde dokumentiert.

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Ordnungsamt

Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde

Postanschrift
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