Sie können die geplante Öffnung online anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer Verkaufsstelle in Nürnberg sind, können Sie jährlich bis zu vier individuelle verkaufsoffene Nächte an Werktagen von 20:00 Uhr bis höchstens 24:00 Uhr durchführen. Hierfür ist eine Anzeige beim Ordnungsamt notwendig.
An folgenden Tagen ist eine individuelle verkaufsoffene Nacht nicht möglich:
- an einem Sonntag und an einem Feiertag
- am Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karsamstag, Buß- und Bettag
- an Heiligabend und Silvester
- am jeweiligen Tag vor Pfingstsonntag, Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag
Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor der geplanten Öffnung erfolgen.
Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer Verkaufsstelle in Nürnberg und möchten eine individuelle verkaufsoffene Einkaufsnacht an einem Werktag veranstalten.
Es fallen keine Gebühren an.
