Kinderärztliche Untersuchung in Kindertagesstätten

In bestimmten Kindergärten werden jährlich Untersuchungen der 4- bis 5-jährigen Kinder angeboten. Diese sind gedacht für Kinder, deren Eltern und/oder ErzieherInnen sich Gedanken über die altersgerechte Entwicklung ihres Kindes machen und die sich über zusätzliche Fördermöglichkeiten beraten lassen möchten.

Häufige Fragestellungen betreffen z.B. die

  • körperliche,
  • motorische,
  • seelische oder
  • sprachliche Entwicklung und
  • das Sozialverhalten.

Die Anwesenheit eines Elternteils / eines Personensorgeberechtigten ist erwünscht.
Oft ist, mit Einverständnis der Eltern, auch die Erzieherin / der Erzieher dabei.

Wenn sich Hinweise auf eine Entwicklungsverzögerung oder andere Besonderheiten ergeben, empfehlen wir eine weitere Abklärung z.B. 

  • beim niedergelassenen Kinder- und Jugendarzt oder
  • in unserer Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten und Behinderungen.

Die Teilnahme an den Sprechstunden im Kindergarten ist freiwillig und nicht mit Kosten für die Eltern verbunden.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Zusammenarbeit / Kooperationspartner

Gesundheitsamt

Kinder- und jugendärztlicher Gesundheitsdienst

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