Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren

Bei privatrechtlichen Forderungen der Stadt Nürnberg erwirkt das Rechtsamt für die Ämter und Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg Mahn- und Vollstreckungsbescheide. Es ist zudem zentral für die Stadtverwaltung für das anschließende Vollstreckungsverfahren verantwortlich. Fragen und Anträge, die sich auf diese Verfahren beziehen, nimmt das Rechtsamt entgegen.

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