III. Die Reichsstadt (1254/72 bis 1806)

10. Rechtsforschung

Werner Schultheiß *

* Die historische Einleitung zu den Loseblattausgaben des Stadtrechts wurde 1939 ("Die geschichtliche Entwicklung des Nürnberger Ortsrechts"), 1957 und 1972 ("Geschichte des Nürnberger Ortsrechts", 1. und 2. Auflage) von Archivdirektor Dr. jur. Werner Schultheiß besorgt. Sie ist für die Internet-Ausgabe der Jahrtausendwende von Stadtrechtsdirektor Dr. jur. utr. Hartmut Frommer durchgesehen und im Teil IV (seit 1806) neu bearbeitet worden.



Die Rezeption des römisch-kanonischen Rechtes führte zum dominierenden Einfluß der Juristen in Politik und Rechtsprechung Nürnbergs und zur vermehrten Pflege der gelehrten Forschung. Um eine vertiefte Bildungsmöglichkeit zu schaffen, errichtete die Reichsstadt 1575/80 in ihrer Landstadt Altdorf eine Akademie, die 1623 zur Volluniversität erhoben wurde. 1593 erhielt die juristische Fakultät ein eigenes Siegel, damit sie ihre Gutachten auf ihr von auswärts zugesandten Prozeßakten von strittigen Fällen beglaubigen konnte. Aus Altdorf stammen einige gedruckte Sammlungen solcher"Responsa" oder "Consulta". Das Einladungsschreiben hob hervor, dass hier römisches Recht gelesen würde. Damals oblag es der Rechtswissenschaft, das deutsche Recht insgesamt der römischen-rechtlichen Dogmatik anzupassen. Wer die seinerzeitigen "Juris Consulta" der Nürnberger Ratskonsulenten und Altdorfer Professoren oder Wurffbains "Tractatus de differentiis juris civilis et Reformationis Noricae" (1665) liest, wird Mühe haben, sich durch diese schwerverständliche deutschlateinische Gemengelage hindurchzufinden.

Gebäude der Universität Altdorf, 1743

Wegen der dauernden Territorialstreitigkeiten mit den Nachbarn begann die Stadtverwaltung im 16. Jahrhundert nicht nur mit kartographischer Aufnahme ihres Gebietes, sondern auch mit planmäßiger Erforschung der kommunalen Rechtsgeschichte.


Im offiziellen Auftrag beendete Ratsschreiber Johannes Müllner auf Grund eingehender Quellenstudien 1623 die "Annalen" der Reichsstadt Nürnberg und 1629 die "Relationen" über einzelne Rechtskomplexe der hiesigen Verfassung und Verwaltung. Angeregt durch die im Reich auflebende gelehrte Forschung verfaßte der Ratskonsulent Carl Lazarus von Woelckern 1737 eine umfassende "Commentatio succincta in codicem juris statutarii Norici". Für ihre Zeit stellt sie eine beachtliche wissenschaftliche Leistung dar und versucht, dem Mangel einer amtlichen Kodifikation des inzwischen weiterentwickelten Rechtes abzuhelfen. Dieses Werk ist immer noch das Standardwerk über das Nürnberger Recht und muß bis heute bei historischen Studien über dieses herangezogen werden. Eine populäre Übersicht gibt der Notar Leonhard Lahner in seiner "Einführung in die Nürnbergischen Rechte" (1780). Dem gleichen Bedürfnis, die bestehenden Rechtszustände klar und übersichtlich darzustellen, verdankt ihre Entstehung die "Vollständige Sammlung derer zu des Heiligen Römischen Reichs freyen Stadt Nürnberg veneuerten Reformation de anno 1564 gehörigen Additionaldecreten" (1773) des gleichen Verfassers, welche die bisher nur in Einzeldrucken erschienenen Ergänzungen der Rechtsreformation in einem Werk zusammenfaßt.

Die Darstellung und Kommentierung der geltenden Normen führten zur Erforschung des früheren Rechtes. Zudem war am Anfang des 18. Jahrhunderts das deutsche Nationalbewußtsein erwacht und hatte in der Dichtkunst seinen ersten Niederschlag gefunden. Das allgemeine Interesse wandte sich nicht nur der Literatur, sondern auch dem Recht des Mittelalters zu. Diese Bewegung machte sich in der Nürnbergischen Universität Altdorf geltend, die von Anfang an besonders das Recht der Reichsstädte gepflegt hatte. Schon 1721 beschäftigte sich ein Doktorand mit der Geschichte der juristischen Reformation. Mit größtem Eifer wurden nun Archive durchforscht, Interessantes aus Rechtshandschriften veröffentlicht und juristische Abhandlungen und Zeitschriften herausgegeben. Bewunderungswürdig ist, was während des Niedergangs der Reichsstadt Männer wie Andreas Würfel, Georg Ernst Waldau, Leonhard Lahner, Johann Ferdinand Roth, Georg Andreas Will und Johann Christian Siebenkees in jener Hinsicht geleistet haben. Wenn ihre Veröffentlichungen auch veraltet sind, so hat doch erst das 20. Jahrhundert begonnen, sie zu ersetzen. Nürnberg verdankt diesen Abdrucken alter Quellen die Kenntnis manch wichtigen Materials, das anläßlich der großen Verluste an Kulturschätzen beim Übergang der Reichsstadt an Bayern verlorengegangen ist.

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtrecht/rechtsforschung.html>