Ehefähigkeitszeugnis
Möchten Sie als Deutsche/Deutscher im Ausland heiraten und bedürfen dazu eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses, so ist zur Ausstellung der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz oder beim Fehlen eines Wohnsitzes Ihren Aufenthalt haben. Haben Sie im Inland weder Wohnsitz noch Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend; haben Sie sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist der Standesbeamte des Standesamts I in Berlin zuständig.
Für das Ehefähigkeitszeugnis sind auch sämtliche Unterlagen der/des ausländischen Verlobten vorzulegen, da das Standesamt mit dem Ehefähigkeitszeugnis bestätigt, dass die beiden in dem Ehefähigkeitszeugnis Genannten aus deutscher Sicht eine Ehe schließen dürfen.
Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten vom Tag der Ausstellung ab.
Auskunftsgebühr
Die Gebühr für eine schriftliche Auskunft nach persönlicher Beratung beträgt 25 EUR. Bitte beachten Sie das die Gebühr in bar zu entrichten ist. Falls ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand erforderlich ist, kann die Gebühr bis zum doppelten Betrag erhöht werden.
Im Rahmen der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beim Standesamt Nürnberg wird diese Gebühr angerechtet.
Erforderliche Unterlagen
Über die vorzulegenden Unterlagen für zwei deutsche Heiratswillige haben wir Ihnen ein Merkblatt zusammengestellt.
- Unterlagen für das Ehefähigkeitszeugnis <https://cms1.stadt.nuernberg.de/imperia/md/standesamt/dokumente/merkblatt_efz_2014_aktualisiert.pdf>(PDF, 274 KB)
- Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses <https://cms1.stadt.nuernberg.de/imperia/md/standesamt/dokumente/stn/antrag_ausstellung_efz.pdf>(PDF, 357 KB)
Standesamt Nürnberg
Hauptmarkt 18
2. Stock, Zimmer 206/207
90403 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31 - 0
Telefax: 0911 / 231 - 5711
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