Fluglärm

Flugzeug

Lärm von Flugzeugen und Hubschraubern beim Start, bei der Landung oder während des Fluges wird als Fluglärm bezeichnet.
Der Lärm aus Wartungstätigkeiten und der allgemeinene Flughafenbetrieb am Boden gehört nicht zum Fluglärm sondern ist Bestandteil des Gewerbelärms.

Zuständig für Fluglärm ist der Fluglärmbeauftragte der Regierung von Mittelfranken beim Luftamt Nordbayern.

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