Umstellung der Parkraumbewirtschaftung in der Altstadt

Parken Altstadt

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Zukünftige Beschilderung auf Mischparkplätzen

Mehr Grün im Stadtbild, eine höhere Aufenthaltsqualität, aber auch ein Mehr an Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit sind Themen, die viele Bürgerinnen und Bürger in Nürnberg bewegen. An zahlreichen Straßen und Plätzen in der Altstadt werden daher bereits Maßnahmen in diesem Sinne durchgeführt, beispielsweise am Obstmarkt, dem Weinmarkt oder dem Nägeleinsplatz. Umgestaltungs- und Verkehrsberuhigungsmaßnahmen können aber nur umgesetzt werden, wenn Flächen zur Verfügung stehen. Mit dem Ziel, Flächen für die Erhöhung der Attraktivität und Nutzbarkeit des öffentlichen Raumes zu gewinnen und dabei die Belange der Menschen vor Ort zu berücksichtigen, hat der Verkehrsausschuss des Nürnberger Stadtrates beschlossen, in der Altstadt die Parkraumbewirtschaftung umzustellen.

Zeitraum der Umstellung

Die Umstellung der Parkraumumstellung erfolgt aufgrund der Größe der Altstadt schrittweise. In den Gebieten A, B und C ist die Umstellung bereits erfolgt.

Ab Dezember 2021 erfolgt diese in den Gebieten D1, D2 und D4.

Was bedeutet die Umstellung der Parkraumbewirtschaftung?

  • Die bestehenden Bewohnerparkplätze bleiben in der Summe erhalten
  • Die Regelungszeit auf diesen Bewohnerparkplätzen wird auf den Zeitraum von 8:00 bis 22:00 Uhr ausgeweitet
  • Alle bisher kostenfreien Parkplätze – in der Altstadt rund 800 – werden in Parkplätze nach dem “Mischprinzip“ umgewandelt
  • Auf diesen Mischparkplätzen können Anwohnende mit gültigem Bewohnerparkausweis für das Gebiet unbegrenzt parken, alle anderen können diese gegen Gebühr für eine Höchstparkdauer von 4 Stunden nutzen
  • Die bisherigen Kurzzeitparkplätze bleiben unter Anpassung der Regelungszeit auf Montag bis Sonntag, 8:00 bis 22:00 Uhr, bestehen. Auf diesen müssen Anwohner, wie bisher auch, ebenfalls für einen Parkplatz zahlen
  • Alle weiteren Parkplätze (Behinderte, Taxi, eingeschränkte Halteverbotszonen) bleiben ebenfalls bestehen

Im Ergebnis wird sich die Chance auf einen Parkplatz für Anwohnende mit Bewohnerparkausweis in der Altstadt erhöhen. Das kostenfreie Dauerparken im öffentlichen Raum durch Beschäftigte oder Besucherinnen und Besucher der Altstadt wird in Zukunft somit nicht mehr möglich sein.

Die Umstellung der Parkraumbewirtschaftung bedingt in einigen Bereichen eine Neuaufteilung der Parkplatzzuordnung. Reine Bewohnerparkplätze werden vornehmlich in Wohnstraßen konzentriert, Mischparkplätze verstärkt an Plätzen, größeren Kreuzungsbereichen und Geschäftsstraßen.

Was wird durch die Umstellung erreicht?

  • Bevorzugung von Anwohnenden gegenüber Nichtbewohnern – kostenloses Dauerparken ist künftig nur noch für Bewohnerinnen und Bewohner mit gültigem Bewohnerparkausweis möglich
  • Höhere Wahrscheinlichkeit einen Parkplatz zu finden, da die Höchstparkdauer für alle Nichtbewohner begrenzt ist. Dies kommt auch denen zu Gute, die nur kurz etwas erledigen wollen
  • Nutzung der Innenstadtparkhäuser durch Dauerparker
  • Langfristig Reduzierung der Stellplätze in der Altstadt zugunsten von Platzgestaltungen und attraktiven Grünflächen mit Ausgleich der Nachteile für Bewohnerinnen und Bewohner
  • Verlagerung von Kfz-Verkehr in die Innenstadt auf den Umweltverbund, bestehend aus Rad- und Fußverkehr sowie Busse und Bahnen

Die Bewohnerparkgebiete in der Altstadt

Bewohnerparkgebiete

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Übersichtskarte: Bewohnerparkgebiete in der Altstadt

Wie bekomme ich einen Bewohnerparkausweis?

  • Parkausweise erhalten Bewohner, die ein Kraftfahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben oder ein fremdes Fahrzeug nachweislich dauernd nutzen und nicht über einen privaten Parkplatz verfügen
  • Bewohner sind diejenigen Personen, die in Straßen des beschriebenen Gebietes tatsächlich wohnen und dort mit erstem oder zweitem Wohnsitz amtlich gemeldet sind
  • Jeder Bewohner kann nur einen Parkausweis erhalten, die Gebühr beträgt zur Zeit 30 Euro pro Jahr und Fahrzeug
  • Bewohnerparkausweise erhalten Sie im Einwohneramt oder online

Verkehrsplanungsamt Stadt Nürnberg

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