Markenzeichen der Stadt Nürnberg

Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 1388 / 20.12.2023

Normenkontrollklage: Nürnberger Zweckentfremdungsverbot gerichtlich bestätigt

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Zweckentfremdungsverbotssatzung mit Urteil vom 31. Oktober 2023 bestätigt. Kurz nachdem die Stadt die Satzung aufgrund des angespannten Wohnungsmarkts im Mai 2019 erlassen hatte, war im Juni 2019 eine Normenkontrollklage bei Gericht eingegangen. Die Wirtschafts- und Wissenschaftsreferentin Dr. Andrea Heilmaier betont die Bedeutung des Urteils für die bisherige und künftige Anwendung der Satzung: „Das Zweckentfremdungsverbot wurde hiermit inhaltlich nun in weiten Teilen bestätigt und seine Vereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht erklärt.“

Die Versorgung der Nürnberger Bevölkerung mit ausreichendem, bezahlbarem Wohnraum stellt aufgrund des angespannten Wohnungsmarkts eine große Herausforderung dar. Um dem Wohnungsmangel entgegenzuwirken, hat die Stadt Nürnberg die Zweckentfremdungsverbotssatzung erlassen. Sie untersagt Nutzungen, bei denen Wohnraum dem Wohnungsmarkt dauerhaft entzogen wird wie zum Beispiel die Vermietung als Ferienwohnung, eine anderweitige gewerbliche Nutzung, Leerstand et cetera. Im Vordergrund steht dabei, zweckfremd genutzten Wohnraum wieder dem regulären Wohnungsmarkt zuzuführen.

Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bestätigt das Vorgehen des Stabs Wohnen im Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat, der die Zweckentfremdungsverbotssatzung als effektives Instrument der Nürnberger Wohnungspolitik zur Sicherung bezahlbaren Wohnraums aufgestellt hat und sie vollzieht. Seit Inkrafttreten der Satzung konnte auf diese Weise die satzungswidrige Nutzung von 264 Wohneinheiten verhindert beziehungsweise unterbunden werden. Dies entspricht einer Wohnfläche von rund 14 000 Quadratmetern, die, als Wohnungsbestand und damit auf flächen- und ressourcenschonende Weise, zur Deckung der großen Nachfrage beiträgt. Die Herstellungskosten für geförderte Mietwohnungen dieser Fläche betragen im Vergleich dazu knapp 63 Millionen Euro.

Auch für andere bayerische Städte und Gemeinden, die eine entsprechende Satzung entweder bereits erlassen haben oder eine solche vorbereiten, hat das Urteil eine wichtige Signalwirkung. Es dient als Orientierung, um das Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum gerichtsfest zu etablieren und so eine gesicherte Akzeptanz in Politik und Öffentlichkeit zu schaffen.

Informationen zum Zweckentfremdungsverbot erhalten Bürgerinnen und Bürger beim Stab Wohnen unter Telefon 09 11 / 2 31- 2 03 64 oder 09 11 / 2 31-82 02 sowie im Internet unter  www.wohnen.nuernberg.de.   let