Markenzeichen der Stadt Nürnberg

Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 1394 / 21.12.2023

Regelungen für Feuerwerkskörper und Fahrzeugverkehr an Silvester

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern stellt eine erhebliche Gefahr für Menschen, Tiere und Gebäude dar und darf deshalb auch an Silvester nur mit folgenden Einschränkungen erfolgen:

Allgemeine Verbote
Es dürfen nur Feuerwerkskörper der Kategorie 1 und 2 verkauft und abgebrannt werden, die eine Registriernummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer anderen benannten Stelle und das CE-Zeichen haben.

Feuerwerkskörper der Kategorie 2 – das sind die herkömmlichen Silvesterfeuerwerkskörper – dürfen ohne Erlaubnis nur am Sonntag, 31. Dezember 2023, und am Montag, 1. Januar 2024, und nur von Personen ab 18 Jahren abgebrannt werden.

Mit erlaubnisfreien Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen (sogenannte PTB-Waffen) dürfen in der Öffentlichkeit grundsätzlich keine pyrotechnischen Gegenstände abgeschossen werden, auch nicht mit einem „Kleinen Waffenschein“.

Feuerwerkverbotszonen
Generell dürfen keine Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen abgebrannt werden (Paragraf 23 Absatz 1 1. Sprengstoffverordnung).

In der Innenstadt gelten darüber hinaus folgende Verbotszonen:
In dem Bereich von der Lorenzkirche über Museumsbrücke, Fleischbrücke, Hauptmarkt, Sebalduskirche bis zum Ölberg ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern am Sonntag, 31. Dezember 2023, und am Montag, 1. Januar 2024, ganztägig verboten (Allgemeinverfügung der Stadt Nürnberg vom 29. November 2023, amtliche Bekanntmachung mit Amtsblatt Nr. 25 am 6. Dezember 2023).

In dem Bereich rund um die Burg (Vestnertorbrücke, Stadt- und Landfreiung, Platz an der Kaiserstallung, Ölberg, Burgstraße ab Schildgasse und die Straße Am Ölberg) dürfen am Sonntag, 31. Dezember, zwischen 21 und 2 Uhr Feuerwerkskörper nicht abgebrannt und auch nicht mitgeführt werden. Auf der zur Innenstadt liegenden Stadtfreiung dürfen zudem keine Glasflaschen, Gläser und ähnliche zerbrechliche Gegenstände mitgeführt werden (Silvesterverordnung der Stadt Nürnberg vom 15. Dezember 2016).

An den Grenzen der Bereiche weisen Hinweisschilder mit dem Aufdruck „Feuerwerk verboten – no Fireworks“ auf die Verbotszonen hin. Die Polizei führt in diesen Bereichen Kontrollen durch. Am Eingang zur Stadtfreiung führt ein Sicherheitsdienst Taschenkontrollen durch. Verstöße gegen diese Verbote können mit erheblichen Bußgeldern bis zu 10 000 Euro geahndet werden. Bei der Benutzung von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen kann zudem der „Kleine Waffenschein“ widerrufen und die Waffe eingezogen werden.

Verkehrsbeschränkungen im Bereich der Burg
Um die Zufahrten im Burgbereich für Feuerwehr und Rettungsdienste und wegen der großen Menschenansammlungen freizuhalten, sind die Zufahrten zu folgenden Straßen von Sonntag, 31. Dezember 2023, 18 Uhr, bis Montag, 1. Januar 2024, 7 Uhr, gesperrt: Vestnertormauer, Obere und Untere Söldnersgasse, Paniersplatz, Burgstraße, Obere Schmiedgasse und Bergstraße ab dem Albrecht-Dürer-Denkmal. Dazu werden an den Zufahrten Durchfahrtssperren aufgestellt. Durchgehend absolute Halteverbote gelten ebenfalls von Sonntag, 31. Dezember  2023, 18 Uhr, bis Montag, 1. Januar 2024, 7 Uhr, in der Oberen Söldnersgasse ab Paniersplatz und in der Burgstraße auf der gesamten Länge.

Die Stadt Nürnberg bittet alle Personen, die Feuerwerkskörper abbrennen, diese Verbote und die Sicherheitshinweise zum Schutz für sich selbst, umstehende Personen und Anwohner zu beachten sowie die Reste ihrer Feuerwerkskörper und mitgebrachte Flaschen wieder mitzunehmen und ordentlich zu entsorgen. Insbesondere große Feuerwerksbatterien und Flaschen sind auf Gehwegen und Fahrbahnen in der Dunkelheit eine erhebliche Gefährdung für den Verkehr.    let

1 Anhang