Markenzeichen der Stadt Nürnberg

Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 106 / 06.02.2024

Schulanmeldung 2024: Aktuelle Rahmenbedingungen zur Schulpflicht

In Nürnberg findet die Anmeldung zur Einschulung für das Schuljahr 2024/2025 am Mittwoch, 13. März 2024, von 14 bis 18 Uhr in den zuständigen Grundschulen statt. Zu diesem Termin werden alle Eltern schulpflichtiger Kinder schriftlich eingeladen. Die Eltern der zukünftigen Erstklässlerinnen und Erstklässler sollten die aktuellen Rahmenbedingungen zur Schulpflicht im Blick haben.

Grundsätzlich schulpflichtig werden alle Kinder, die bis 30. September sechs Jahre alt werden. Möchten Eltern, dass ihr schulpflichtiges Kind später eingeschult wird, müssen sie dies bei der Schulanmeldung am 13. März beantragen. Die Entscheidung über die Zurückstellung trifft die zuständige Schulleitung. Kinder, die bereits im Schuljahr 2023/2024 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, werden ebenfalls schulpflichtig.

Für Kinder, die von 1. Juli bis 30. September sechs Jahre werden, gilt der eingeführte Einschulungskorridor. Eltern der betroffenen Kinder können nach Beratung und Empfehlung durch die Schulen frei entscheiden, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst ein Jahr später eingeschult werden soll. Die Termine zur Schulanmeldung und zur Schuleingangsuntersuchung sind unabhängig von der Entscheidung verpflichtend wahrzunehmen. Wollen Eltern die Einschulung ihres Kindes auf das folgende Schuljahr verschieben, müssen sie dies der zuständigen Grundschule schriftlich bis spätestens Mittwoch, 10. April, mitteilen. Wird bis zum Stichtag keine Erklärung abgegeben, tritt die Schulpflicht zum kommenden Schuljahr ein.

Möchten Eltern ihr noch nicht schulpflichtiges Kind vorzeitig einschulen lassen, ist dies in bestimmten Fällen ebenfalls möglich. Für Kinder, die zwischen 1. Oktober und 31. Dezember sechs Jahre alt werden, genügt ein Antrag und eine reguläre Anmeldung bei der zuständigen Schule, damit die Schule die Schulfähigkeit überprüft. Für Kinder, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist zusätzlich ein schulpsychologisches Gutachten nötig. In diesem muss nachgewiesen werden, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Die Antragstellung auf ein schulpsychologisches Gutachten ist bei der Schulanmeldung möglich.

Wichtige Hinweise zur Schulfähigkeit ihres Kindes erhalten Eltern bei der gesetzlich vorgeschriebenen Schuleingangsuntersuchung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamts. Die Untersuchungen finden bereits seit Herbst 2023 statt und werden noch bis Sommer 2024 laufen.

Neben dem Einschulungszeitpunkt stellt sich oftmals die Frage nach dem Beschulungsort. Grundsätzlich gilt: Alle Kinder müssen die öffentliche Grundschule besuchen, in deren Schulsprengel sie wohnen. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Schulsprengelpflicht können Ausnahmen nur bei Vorliegen von zwingenden persönlichen Gründen genehmigt werden. Voraussetzung hierfür ist immer, dass die beantragte Schule auch aufnahmefähig ist. Antragsformulare für das Gastschulwesen oder für die Aufnahme in eine Grundschule mit gebundenen Ganztagsklassen sind am Tag der Schulanmeldung an der zuständigen Sprengelschule erhältlich und sollen der Schule bis Montag, 25. März, vorliegen.

Auskunft, welche die zuständige Grundschule im Sprengel ist, erteilt das Amt für Allgemeinbildende Schulen unter den Telefonnummern 09 11 / 2 31-77 5 37 und 09 11 / 2 31-14 1 73 oder die Sekretariate und Schulleitungen der Grundschulen. Fragen zur Schulpflicht und dem Einschulungskorridor können ebenfalls dorthin gerichtet werden.

Wichtige Informationen zur Schulpflicht und dem Gastschulwesen sind außerdem auf der Internetseite www.schulen-in-nuernberg.de unter „Häufig nachgefragt“ abrufbar.   per