Markenzeichen der Stadt Nürnberg

Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 188 / 28.02.2024

Abbruch der Radrennbahn ist rechtmäßig

Mit Beschluss vom heutigen Mittwoch, 28. Februar 2024, hat das Verwaltungsgericht Ansbach in einem Eilverfahren die Rechtmäßigkeit der Abbrucherlaubnis der Stadt Nürnberg für die ehemalige Radrennbahn in Katzwang bestätigt. Mit der Eilentscheidung ist die Verfügung des Verwaltungsgerichts, die Bauarbeiten vorläufig ruhen zu lassen, hinfällig. 
 
Wenn auch der Beschluss keine Entscheidung in der Hauptsache ist, so sind doch die im Tenor des Gerichts dargelegten Fakten und Überlegungen umfassend und eindeutig: Die sorgsam abgewogene Abbruchentscheidung der Stadt Nürnberg wird rechtlich nicht zu beanstanden sein. Damit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Realisierung einer Kindertageseinrichtung, sozialer Räume sowie von etwa 200 Wohnungen auf dem Standort der aufgegebenen Rennbahn gegeben.

„Bezüglich der leider notwendigen Baumfällungen auf dem Areal wurde sehr sorgfältig gearbeitet. Der Waldsaum im Norden bleibt erhalten und es finden Ersatzpflanzungen statt. Die Entwässerung der Flächen findet so wie möglich über Versickerung vor Ort statt!“, so Umwelt- und Gesundheitsreferentin Britta Walthelm.

„Auch im Lichte dieser Entscheidung werde ich dem Stadtplanungsausschuss im März den Bebauungsplan zum abschließenden Satzungserlass vorlegen“, so Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich. „Ich bedauere sehr, dass durch diese und weitere Rechtsstreitigkeiten enorme Kosten entstanden sind, die inzwischen jede Wohnung um etwa 10 000 Euro teurer machen als nötig.“
 
Offen ist aktuell eine weitere Klage gegen die erteilten Baugenehmigungen mit den einhergehenden Baumfällungen. Mit dem Gerichtsentscheid ist der Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft, die Stadt Nürnberg erwartet auch gegen den Bebauungsplan selbst Klagen.