Nr. 224 / 07.03.2024
Der Mietenspiegel sorgt auf der Basis einer repräsentativen Erhebung der tatsächlich gezahlten Mieten für die erforderliche Transparenz auf dem Wohnungsmarkt. Für die Neuerstellung des Mietenspiegels 2024 werden derzeit die Daten von 3 280 befragten Haushalten ausgewertet, die im Rahmen der Wohnungs- und Haushaltserhebungen eingegangen sind.
Wirtschafts- und Wissenschaftsreferentin Dr. Andrea Heilmaier erläutert seine wichtige Bedeutung: „Der Mietenspiegel bietet sowohl Mieterinnen und Mietern als auch Vermieterinnen und Vermietern eine notwendige und wichtige Orientierungshilfe. Als qualifizierter Mietenspiegel wird er als Entscheidungshilfe bei mietrechtlichen Auseinandersetzungen herangezogen.“ Die Aufstellung eines Mietenspiegels, wie sie von der Stadt Nürnberg seit Beginn der 1980er Jahre praktiziert wird, beruht auf den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Danach sollen Gemeinden Mietenspiegel erstellen und im Abstand von jeweils zwei Jahren der Marktentwicklung anpassen. Der aktuell gültige Mietenspiegel ist im August 2022 veröffentlicht worden.
Der Mietenspiegel wird von der Stadt Nürnberg, dem Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth sowie dem Stab Wohnen, in Zusammenarbeit mit dem Institut für Empirische Marktanalysen (EMA) aus Sinzing bei Regensburg erstellt. Er wird in Kooperation mit dem Grund- und Hausbesitzerverein Nürnberg und Umgebung e. V., dem Deutschen Mieterbund Nürnberg und Umgebung e. V., dem Verein „Mieter helfen Mietern“ Nürnberger MieterInnen-Gemeinschaft e. V., der WBG Nürnberg Gruppe sowie der Vereinigung der Wohnungsunternehmen in Mittelfranken e. V. herausgegeben.
Am Donnerstag, 11. Juli 2024, wird der Mietenspiegel 2024 im Stadtplanungsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Er wird zum Donnerstag, 1. August 2024, den bis dahin geltenden Mietenspiegel 2022 ablösen und bei den Verbänden, beim Stab Wohnen und bei den Bürgerämtern erhältlich beziehungsweise im Internet unter www.wohnen.nuernberg.de elektronisch abrufbar sein. let