Der Stadtplanungsausschuss hat am gestrigen Donnerstag, 14. März 2024, das weitere Vorgehen für die Errichtung von Quartiersparkhäusern beschlossen. Dabei handelt es sich um Parkhäuser, Tiefgaragen oder gegebenenfalls auch Parkplätze, die allen gegen möglichst kostendeckendes Entgelt zur Verfügung stehen. Eine vorgestellte Untersuchung zeigt auf, wo diese in Nürnberg sinnvoll und welche Rahmenbedingungen zu beachten sind. Die Stadtverwaltung hat Standorte in besonders dicht bebauten Stadtteile ermittelt und verglichen, sich dabei auf das Gebiet innerhalb des Bundesstraßenrings beschränkt.
Neben Aspekten wie der Anbindung an den ÖPNV oder der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner im Einzugsbereich wurde in der Untersuchung auch das Aufwertungspotenzial des öffentlichen Raums mit bewertet. Quartiersparkhäuser können öffentlich oder privat betrieben werden. In der Regel dienen sie dazu, öffentlichen Raum wieder zu begrünen oder diesen für Fuß- und Radverkehr wie auch andere Zwecke im Umfeld nutzen zu können. Durch geeignete Parkraumbewirtschaftung im Umfeld der Quartiersparkhäuser und gleichzeitige Reduzierung der Stellplätze im öffentlichen Raum sollen Flächen für eine bessere Aufenthaltsqualität, zum Beispiel für mehr Grün, Bäume, Gastronomieflächen sowie breitere Gehwege entstehen.
Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich begrüßt das vorgestellte Konzept: „Autos wird es in Nürnberg auch in Zukunft geben. Durch das Parken in Quartiersparkhäusern schaffen wir es jedoch, dass sie im öffentlichen Raum weniger Fläche einnehmen. Diese Räume können dann den Menschen vor Ort zurückgegeben werden.“
Die Finanzierung zur Errichtung von Quartiersparkhäusern soll durch Mittel der Stellplatzablöse gesichert werden. Für einen wirtschaftlichen Betrieb ist, um eine Kostendeckung zu erreichen, ein Mietpreis pro Stellplatz von 70 bis 120 Euro monatlich notwendig. Die Parkhäuser sollen innovative Mobilitätskonzepte, eine Infrastruktur zur Förderung alternativer Mobilität – etwa Carsharing, Fahrradverleih und -stellplätze oder Fahrradwerkstatt – sowie die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur beinhalten.
Mögliche Standorte aus der Untersuchung werden nun nach und nach geprüft und Gespräche mit privaten Eigentümern weiterer Flächen geführt. Neben der Errichtung von Parkhäusern in bestehenden Quartieren werden auch in Neubaugebieten wie dem Tiefen Feld und Wetzendorf Quartiersparkhäuser entstehen. Dort können von vorneherein autoarme Quartiere entstehen und der öffentliche Raum bereits in der Erstherstellung mit einer entsprechend hohen Aufenthaltsqualität zugunsten der Zufußgehenden und Radfahrenden gestaltet werden. In den derzeit laufenden Bauleitplanungen wird die Möglichkeit eines Quartiersparkhauses daher von vorneherein mitgedacht. maj