Markenzeichen der Stadt Nürnberg

Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 441 / 26.04.2024

Gebirgsstelze brütet im Wertstoff-Container

Immer mehr Wildtiere leben in der Stadt. Neben den offensichtlichen Stadtbewohnern wie den Eichhörnchen nutzen auch weniger bekannte Tierarten zunehmend die Stadt zur Nahrungssuche und als Unterschlupf. In dem vom Bayerischen Roten Kreuz (BRK) betriebenen Wertstoffhof in der Würzburger Straße brüten derzeit Gebirgsstelzen an einem Container. Mitarbeitende des Wertstoffhofs und der Unteren Naturschutzbehörde fanden einen Weg, um die Vogelbrut und den Betriebsablauf in Einklang zu bringen.

Die Gebirgsstelze (Motacilla cinerea), auch Bergstelze genannt, ist ein sperlingsgroßer Singvogel mit auffallend gelber Unterseite und einem extrem langen, häufig wippenden Schwanz. Sie lebt meist an Gewässern und brütet in Steilufern. Auf dem unweit der Gründlach und des Mühlbachs gelegenen Wertstoffhof baute die Bergstelze ihr Nest auf die außenliegende Aufnahmevorrichtung, einer Art Metallstange, eines gefüllten Containers. Die Bergstelze unterliegt wie alle europäischen Vogelarten dem besonderen Schutz gemäß Paragraf 44 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Demnach ist es unter anderem verboten, ihr wie allen wildlebenden Tieren besonders geschützter Arten nachzustellen oder ihr Nest aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder gar zu zerstören.

Der Wertstoffhof ist eine Einrichtung zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur. Der von der Bergstelze auserwählte Container war in den Betriebsauflauf eingebunden. Um den Betrieb des Wertstoffhofs zu erhalten, konnte nicht abgewartet werden, bis der Vogelnachwuchs flügge wird. Da es nicht ausreichend Platz für zwei Container gab, wurde der volle Container durch einen baugleichen leeren Container ausgetauscht. Der erfahrenste Ornithologe der Unteren Naturschutzbehörde nahm das Nest und setzte es in den leeren Container um. Bereits nach fünf Minuten nahm das Brutpaar das Nest wieder an. Jetzt kann das Vogelpaar seinen Nachwuchs ungestört aufziehen und der Wertstoffhof seinen Betrieb fortsetzen. Mitarbeitende des Wertstoffhofs haben den unmittelbaren Neststandort am Container eingezäunt, so dass er für den Publikumsverkehr vorübergehend nicht zugänglich ist.

Hinweis: Für Unternehmen und Privatpersonen ist das Umsetzen eines belegten Nestes während der gesetzlich geschützten Brutzeit (1. März bis 30. September gemäß Paragraf 39 BNatSchG) ohne behördliche Genehmigung auf keinen Fall zulässig.     let

1 Anhang