Erfolg für die Ohm: Die Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm erhält mit der Genehmigung im bayerischen Kabinett vom 16. Juli 2024 das Promotionsrecht für drei neue Forschungsschwerpunkte und verfügt damit im Verbund mit der Hochschule München und der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg nun über sechs Promotionszentren. Somit können forschungsstarke Absolventinnen und Absolventen künftig direkt an der Ohm ergänzend zu den bisherigen Themenspektren Materialien & Produktionstechnik, Angewandte Informatik und Angewandte Wirtschaftswissenschaften auch in den Bereichen Energietechnik, Sozial- und gesundheitswissenschaftliche Gestaltung von Transformationsprozessen sowie Physical and Biomedical Engineering promovieren.
Zwei der bayerischen Promotionszentren haben ihren Sitz an der Ohm: Der Forschungsbereich Materialien & Produktionstechnik und neu der Bereich Energietechnik. Ziel des Promotionszentrums Energietechnik ist, den notwendigen Transformationsprozess hin zu einem zukunftssicheren Energiesystem mitzugestalten. Zu den Forschungsschwerpunkten Energietechnik gehören Strom- und Wärmeversorgung, Wasserstoff und Power-to-X (Umwandlung von Stromüberschüssen aus erneuerbaren Energien in andere Energieformen) sowie die Koppelung der verschiedenen Energiesektoren als verbindendes Element.
Nürnbergs Wirtschafts- und Wissenschaftsreferentin Dr. Andrea Heilmaier betont: „Ich freue mich sehr, dass an der Ohm die Promotionsmöglichkeiten erweitert werden. Angewandte Forschung, die dazu beiträgt, die Herausforderungen unserer Zeit anzugehen, passt hervorragend zu Nürnberg. Die Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses an der Ohm durch die Promotionszentren stärkt den Wirtschaftsstandort Nürnberg und unterstützt den Wissenstransfer in Wirtschaft und Industrie. Gerade der Mittelstand mit seinen oft knappen Entwicklungsbudgets setzt darauf, im Team mit den Hochschulen, zu neuen Lösungen und Produkten zu finden. Eine starke Wissenschaftslandschaft ist außerdem ein Zugpferd für eine junge, gut ausgebildete, weltoffene, zukunftsorientierte und lebendige Stadtgesellschaft.“
Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz ermöglicht es den Technischen Hochschulen und den bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften, für besonders forschungsstarke Bereiche das Promotionsrecht zu beantragen. Voraussetzung für die Einrichtung von Promotionszentren ist der Nachweis von Forschungsstärke in einem profilbildenden, fachlich abgegrenzten Bereich, um qualitativ hochwertige Promotionen in zukunftsträchtigen Forschungsthemen zu ermöglichen. let