Markenzeichen der Stadt Nürnberg

Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 1048 / 30.09.2024

Reduzierung der Sondernutzungsgebühren in der Innenstadt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 18. September 2024, beschlossen, dass ab Mittwoch, 1. Januar 2025, die Zuschläge zu den Sondernutzungsgebühren in der Innenstadt reduziert werden. Durch diese Maßnahme entlastet die Stadt Nürnberg in der Innenstadt ansässige Gastronomiebetriebe deutlich. Ebenso profitieren Imbissbudenbetreiber sowie Händlerinnen und Händler von den neuen Regelungen.

Pflanzgefäße wie Baumkübel, Blumentröge oder Pflanzbeete zur Verschönerung des Erscheinungsbilds der Innenstadt dürfen künftig gebührenfrei aufgestellt werden. Eine Erlaubnis zur Aufstellung ist jedoch nach wie vor erforderlich.

Dr. Andrea Heilmaier, Wirtschafts- und Wissenschaftsreferentin der Stadt Nürnberg, begrüßt die Maßnahmen: „Durch seinen Beschluss hat der Stadtrat gute Rahmenbedingungen geschaffen, um die Attraktivität der Innenstadt zu steigern. Die finanzielle Entlastung stärkt die Gastronomie und den Einzelhandel und ermöglicht neue Konzepte und Ideen. Mit der gebührenfreien Erlaubnis zur Aufstellung von bepflanzten Gefäßen aller Art unterstützen wir die vielfach engagierten Gastronomiebetriebe sowie Händlerinnen und Händler bei der Begrünung, die damit einen wertvollen Beitrag zur Attraktivität unserer Innenstadt leisten.“

Auch bei den Erweiterungsflächen für die Gastronomie gibt es eine Änderung. Die seit Beginn der Corona-Pandemie jährlich befristet genehmigten Flächen können ab dem kommenden Jahr dauerhaft genehmigt werden. Empfohlen wird eine Antragstellung beim Liegenschaftsamt der Stadt Nürnberg bis zum Ende des Jahres, damit die Prüfung und Erteilung der Genehmigung rechtzeitig zu Beginn der Saison ab 1. Februar erfolgen kann.    tom