Markenzeichen der Stadt Nürnberg

Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 1299 / 26.11.2024

Aktion „Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe" 

Ein Zeichen gegen die Todesstrafe setzen: Am Samstag, 30. November 2024, wird ab 16.45 Uhr in der Straße der Menschenrechte die Säule Nummer drei mit der Aufschrift „Recht auf Leben“ grün angeleuchtet. Damit beteiligt sich Nürnberg auch in diesem Jahr an dem Aktionstag „Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe“. Die weltweite Aktion organisiert die christliche Laienbewegung Sant’Egidio. Diese umfasst 70 000 Mitglieder in über 70 Ländern und setzt sich für Frieden und Gerechtigkeit ein. 

Seit Beginn der Kampagne im Jahr 2002 sind in über 100 Ländern Aktionen, Projekte und Veranstaltungen zur Sensibilisierung der Zivilgesellschaft für eine Kultur, die das Leben achtet, durchgeführt worden. Jährlich summiert sich dies auf mehrere Tausend Initiativen. Der internationale Tag „Cities for Life” ist die weltweit größte Mobilisierung von Städten und Bürgern für Menschlichkeit und Achtung der Menschenrechte auch in schwierigen Situationen. Seit der Kampagnengründung 2002 unterstützen rund 2 300 Städte in über 100 Ländern die Aktion, davon rund 300 Städte in Deutschland. Auch Nürnberg gehört dazu. 

Die Gemeinschaft Sant’Egidio engagiert sich seit 1998 gegen die Todesstrafe und setzt sich unter Beteiligung zahlreicher Organisationen in der World Coalition against the Death Penalty für deren universale Abschaffung ein. Sie hat 2002 die Aktion „Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe“ ins Leben gerufen. Der 30. November wurde für den Aktionstag gewählt, da an diesem Tag im Jahr 1786 das Großherzogtum Toskana als erster Staat der Welt Folter und Todesstrafe für abgeschafft erklärte. Mitglieder von Sant’Egidio pflegen weltweit Hunderte von persönlichen Brieffreundschaften mit Todeskandidatinnen und -kandidaten, unterstützen viele im persönlichen Einsatz und sind weltweit aktiv für eine Humanisierung der Haftbedingungen in Gefängnissen, insbesondere in Afrika. Bis Ende 2022 strichen die zwei Länder, Äquatorialguinea und Sambia die Todesstrafe aus dem Strafrecht. 2023 folgte Ghana mit der Streichung der Todesstrafe aus dem Straf- und Militärgesetz.

Im Dezember 2022 unterstützte bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen eine noch nie dagewesene Anzahl von UN-Mitgliedsstaaten die Verabschiedung einer alle zwei Jahre eingebrachten Resolution, welche die Einführung eines weltweiten Hinrichtungsmoratoriums mit dem Ziel der vollständigen Abschaffung der Todesstrafe fordert. 125 Länder und damit fast zwei Drittel der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen stimmten für die Annahme der neunten Resolution über dieses Moratorium.

Die Unterstützung für die Resolution ist seit der letzten Verabschiedung im Dezember 2020 gestiegen. Dies deutet darauf hin, dass die Gemeinschaft der UN-Mitgliedsstaaten der Ablehnung der Todesstrafe als rechtmäßiger Strafe im Sinne der internationalen Menschenrechtsnormen immer näherkommt. Mehrere Staaten haben ihr Abstimmungsverhalten seit Dezember 2020 positiv verändert. Ghana, Liberia und Myanmar stimmten dafür, nachdem sie sich bei der Plenarsitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 2020 noch der Stimme enthalten hatten. Uganda änderte sein Votum von Nein zu Ja und Papua-Neuguinea von Nein zu Enthaltung. Auch Palau und die Salomonen votierten für die Annahme der Resolution. 

Leider widersprechen die aktuellen Zahlen den weltweiten Bemühungen. Insbesondere aus Krisengebieten werden steigende Vollstreckungszahlen registriert. Todesurteile werden häufig wegen Drogendelikten verhängt und sind nicht selten Ausdruck von Diskriminierung der Ärmsten und Schwächsten. Auch regimekritische Äußerungen können zu Todesurteil und Hinrichtung führen. Die Zahl der bekannt gewordenen Hinrichtungen – ohne die Tausenden, die in China vermutet werden – stieg 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 31 Prozent von 883 (2022) auf 1 153 (2023). Die im Jahr 2023 verzeichnete Zahl von Hinrichtungen war damit die höchste seit 2015 (1 634). Geheimhaltung und andere restriktive Praktiken beeinträchtigen weiterhin eine genaue Bewertung der Anwendung der Todesstrafe in mehreren Ländern, darunter China, Nordkorea und Vietnam. Daher bleibt die Bedeutung dieses globalen Einsatzes für eine Kultur des Lebens unverändert hoch.