Markenzeichen der Stadt Nürnberg

Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 102 / 31.01.2025

Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Das Wahlamt macht darauf aufmerksam, dass bis spätestens Sonntag, 2. Februar 2025, alle zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben sollten. Wer bis jetzt keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend beim Wahlamt, Unschlittplatz 7a, Telefon 09 11 / 2 31-33 50, melden, damit das Wählerverzeichnis und die Wahlberechtigung überprüft werden können.    let