Die Zweitwohnungssteuer für das Jahr 2025 wird satzungsgemäß zum Samstag, 15. Februar 2025, zur Zahlung fällig. Alle Zahlungspflichtigen, die keinen Lastschrifteinzugsauftrag hierfür beim Kassen- und Steueramt erteilt haben, werden daher gebeten, rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens die Steuern an die Stadt Nürnberg, Bankverbindung IBAN DE33 7605 0101 0001 0084 34, BIC SSKNDE77XXX, zu überweisen. Der fällige Betrag und das Kassenzeichen sind im letzten Steuerbescheid ersichtlich.
Weitere Informationen zur Zweitwohnungssteuer sind erhältlich im Internet unter stadtfinanzen.nuernberg.de oder telefonisch beim Kassen- und Steueramt unter der Telefonnummer 09 11 / 2 31-31 08. Einzahlungsfragen beantwortet das Kasseninformationszentrum unter der Telefonnummer 09 11 / 2 31-85 50. jos