Am Freitag und Samstag, 9. und 10. Mai 2025, findet der Nürnberger Frühjahrs-Trempelmarkt statt. Der Hauptmarkt, die Kaiser-, Karolinen- und Königstraße sowie der Platz rund um die Lorenzkirche sind Schauplatz des großen Innenstadt-Flohmarkts. Marktzeiten sind am Freitag, 9. Mai, von 16 bis 24 Uhr und am Samstag, 10. Mai, von 7 bis 20 Uhr.
Nürnbergs Wirtschafts- und Wissenschaftsreferentin Dr. Andrea Heilmaier sagt hierzu: „Der Trempelmarkt ist einer der schönsten Flohmärkte in Deutschland. Trempler von nah und fern kommen dafür extra nach Nürnberg. Er verleiht unserer Altstadt ein besonderes Flair und sorgt für eine belebte Altstadt. Jung und Alt besuchen nicht nur den Markt, sondern gehen auch Essen, kaufen im stationären Handel ein oder gehen einfach flanieren. Der Trempelmarkt ist ein wichtiger Frequenzbringer für unsere Innenstadt!“
Der Leiter der Nürnberger Märkte, Marco von Dobschütz-Dietl, betont: „Wir freuen uns auf viele gut gelaunte Besucherinnen und Besuchern in der Innenstadt! Allen Tremplerinnen und Tremplern wünsche ich gute Geschäfte und allen Schnäppchenjägern viel Erfolg beim Stöbern!“
Wegen einer Baustelle steht der Bereich nördlich der Lorenzkirche, zwischen Tugendbrunnen und dem Café Espressolab, nicht zum Verkauf zur Verfügung. Ebenso wird es auf dem östlichen Lorenzer Platz hinter der Lorenzkirche im Zuge der Umgestaltung des Platzes keine Trempelplätze geben. Auf dem Lorenzer Platz (vor dem Heimatministerium) und auf den übrigen Flächen kann aber weiterhin nach Lust und Laune gestöbert werden. Der Weg dorthin ist wegen den angrenzenden Baustellen nur eingeschränkt möglich.
Als Ausgleich für die entfallenen Plätze wurden ganz neue Trempelflächen an anderer Stelle geschaffen. Diese befinden sich nun am Hans-Sachs-Platz und in der Königstraße zwischen der Königstorpassage und der Mauthalle und erweitern jeweils bereits bestehende Trempelflächen, damit eine durchgängige Trempelfläche ohne Unterbrechungen vorhanden ist.
Alle Trempelmarktflächen sind markiert und dürfen am Freitag, 9. Mai, ab 15 Uhr belegt werden. Der Aufbau der Stände vor diesem Zeitpunkt und auch die Belegung von Flächen außerhalb der Markierungen ist nicht gestattet und kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Beauftragte der Nürnberger Märkte sind berechtigt, unerlaubt abgestellte Gegenstände ausnahmslos zu entfernen.
Kindern und Jugendlichen von 7 bis 15 Jahren steht jeweils ein Quadratmeter für den Verkauf von typischen Kinderartikeln in den Kindertrempelzonen Fünferplatz und Schmuckhof kostenlos zur Verfügung. Tische und Kleiderständer sind dabei nicht zugelassen.
Autofahrerinnen und Autofahrer müssen mit Verkehrseinschränkungen in der Altstadt rechnen, um vor allem Zufahrtsmöglichkeiten für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten. Wegen der begrenzten Parkmöglichkeiten wird dringend die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel empfohlen. Die Tremplerinnen und Trempler werden gebeten, den Anweisungen der Marktaufsicht zu folgen sowie auf die Anliegerinnen und Anlieger Rücksicht zu nehmen, die Zugänge zu Gebäuden und Läden freizuhalten und die Verwendung akustischer Mittel wie Lautsprecher, Radios, Plattenspieler und ähnliches zu unterlassen, um so zu einem störungsfreien Trempelmarkt beizutragen. tom
Weitere Informationen sowie ein Lageplan der Trempelzonen sind im Internet abrufbar unter nuernberger-maerkte.de.